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Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst

Neben den Beamtinnen und Beamten sind beim Bund auch zahlreiche Tarifbeschäftigte angestellt. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gibt es einen eigenen Tarifvertrag, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Darin sind die wesentlichen Beschäftigungsbedingungen mit den Gewerkschaften vereinbart worden. Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist der Verhandlungsführer des Bundes für die Tarifbeschäftigten beim Bund. Zwischen dem Bund und den kommunalen Arbeitgebern (VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) besteht eine Verhandlungsgemeinschaft. Es gibt 134.330 Tarifbeschäftigte (Stand 30.06.2021) in der unmittelbaren Bundesverwaltung. Hinzu kommen noch rund 44.000 Tarifbeschäftigte bei Zuwendungsempfängern wie den Großforschungseinrichtungen (z. B. Helmholtz-Gemeinschaft oder Fraunhofer- und Max-Planck-Gesellschaft), die regelmäßig den TVöD anwenden. Für rund 238.000 Tarifbeschäftigte im Bereich der Sozialversicherung unter Aufsicht des Bundes (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) gelten Tarifverträge, die weitgehend an den TVöD (Bund) angelehnt sind. Das monatliche Entgelt setzt sich zusammen aus dem Tabellenentgelt und ggf. Zulagen und Zuschlägen, hinzu kommen das Leistungsentgelt sowie die jährliche Jahressonderzahlung (sogenanntes Weihnachtsgeld).

Wichtige Tarifverträge

Die wichtigsten Tarifverträge im öffentlichen Dienst:

TVöD

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Gilt für Beschäftigte der Länder und der von den Ländern getragenen Einrichtungen (wie Hochschulen, Theater, Museen).

Entgeltgruppen: E 1 - E 15

TV-L

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Gilt für Beschäftigte der Länder und der von den Landes getragenen Einrichtungen. Ähnlich dem TVöD aber mit spezifischen Regelungen.

Entgeltgruppen: E 1 - E 15

TV-H

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Sonderregelung für Hessen mit eigenen Entgeltgruppen und spezifischen Regelungen.

Entgeltgruppen: E 1 - E 15

Weitere Tarifverträge

Neben den Haupttarifverträgen gibt es zahlreiche Sondertarifverträge für spezielle Bereiche:

  • TV-K (Krankenhäuser)
  • TV-Auszubildende
  • TV-Sozial- und Erziehungsdienst
  • Spezifische Tarifverträge für einzelne Bundesländer

Arbeitszeit und Vergütung

Die Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst sind im Tarifvertrag geregelt:

Regelarbeitszeit

Die Regelarbeitszeit beträgt:

  • Vollzeit: 39 Stunden pro Woche (in einigen Bundesländern 40 Stunden)
  • Teilzeit: reduzierte Arbeitszeit nach Vereinbarung

Arbeitszeitmodelle können flexibel gestaltet werden, z.B. durch Gleitzeit, Arbeitszeitkonten oder home office-Möglichkeiten.

Vergütungssystem

Das Gehalt setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Tarifentgelt: Grundgehalt nach Entgeltgruppe und Stufe
  • Zulagen: z.B. für Schichtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit
  • Sonderzahlungen: Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
  • Erfahrungsstufen: Steigerung des Gehalts nach Betriebszugehörigkeit

Urlaubsansprüche

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst haben generell großzügige Urlaubsansprüche:

Jahresurlaub

Die Urlaubsansprüche richten sich nach dem Lebensalter und der Arbeitszeit:

  • Unter 30 Jahren: 26 Tage
  • 30-40 Jahre: 29 Tage
  • 40-50 Jahre: 30 Tage
  • Über 50 Jahre: 32 Tage

Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaub anteilig berechnet.

Sonderurlaub

Neben dem Jahresurlaub gibt es bezahlte Sonderurlaubstage für besondere Anlässe:

  • Eigene Hochzeit: 2 Tage
  • Geburt eines Kindes: 1 Tag
  • Schwer Erkrankung naher Angehöriger: 1-2 Tage
  • Beteiligung an gerichtlichen Verfahren: nach Bedarf

Sabbatical und Elternzeit

Mitarbeiter können unter bestimmten conditions Sonderurlaub oder eine unbezahlte Freistellung beantragen. Die Elternzeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, ergänzt durch tarifliche Regelungen.

Kollektive Tarifverhandlungen

Die Tarifverträge im öffentlichen Dienst werden zwischen den Arbeitgebern (Bund, Länder, Kommunen) und den Gewerkschaften verhandelt:

Verhandlungspartner

Die wichtigsten Gewerkschaften im öffentlichen Dienst:

  • ver.di: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (größte Gewerkschaft im öffentlichen Dienst)
  • dbb: Deutscher Beamtenbund (vertritt auch tariffähige Beschäftigte)
  • GdP: Gewerkschaft der Polizei

Arbeitgeberseite wird vertreten durch:

  • Bund: Bundesministerium des Innern
  • Länder: Tarifgemeinschaft der Länder
  • Kommunen: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Aktuelle Tarifrunde

Die letzten Tarifrunden (2022-2023) haben zu folgenden Ergebnissen geführt:

  • Gehaltserhöhungen von 3,0-5,5 % über 24 Monate
  • Einmalzahlungen (Inflationsausgleichszahlungen) von 1.500 bis 3.000 EUR
  • Verbesserungen bei Reisekosten und Home-Office-Regelungen

Nächste Verhandlungen werden für 2024 erwartet.

Jobsicherheit und Kündigungsschutz

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst genießen einen starken Kündigungsschutz:

Kündigungsschutz

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst fallen unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), was bedeutet:

  • Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit gilt Kündigungsschutz
  • Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein
  • Betriebsrat muss bei Kündigungen angehört werden
  • Spezieller öffentlicher Kündigungsschutz bei bestimmten Tätigkeiten

Stellenabbau und Umstrukturierungen

Bei Umstrukturierungen oder Stellenabbau gelten besondere Regelungen:

  • Altersteilzeit ermöglicht gleitenden Übergang in den Ruhestand
  • Beschäftigungssicherungsgesetze der Länder
  • Tarifliche Regelungen zu Abfindungen und Personalmaßnahmen

Befristete Arbeitsverträge

Im öffentlichen Dienst gibt es sowohl unbefristete als auch befristete Arbeitsverträge:

  • Sachgrundlose Befristung: bis zu 2 Jahren möglich
  • Sachgrundbezogene Befristung: für bestimmte Projekte oder Vertretungen
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte: besondere Regelungen für befristete Beschäftigung

Die Befristungsdauer hat sich in den letzten Jahren verkürzt, um unbefristete Arbeitsplätze zu fördern.