Brutto-Netto-Rechner TVöD-BT-K ÄrzteGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • April 2025 - April 2026
Exakte Entgeltberechnung nach TVöD-BT-K Ärzte und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
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Hinweis: In der Regel wird für Ärzte und Zahnärzte an kommunalen Krankenhäusern der TV-Ärzte/VKA und NICHT der TVöD-BT-K angewandt.
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (TVöD-BT-K Ärzte)
Brutto-Netto-Rechner für den TVöD-BT-K Ärzte (Ärzte und Zahnärzte an kommunalen Krankenhäusern (Ausnahmefall / ver.di)).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für die Jahre 2026 bis 2027 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
- Information: Achtung: Dieser Tarifvertrag (verhandelt von ver.di) kommt in der Praxis selten zur Anwendung. Der reguläre Tarif für kommunale Klinikärzte ist der TV-Ärzte/VKA. Der TVöD-BT-K Ärzte gilt nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn der TV-Ärzte/VKA in einer spezifischen Klinik arbeitsrechtlich verdrängt wird. Die Arbeitszeit kann um bis zu drei Stunden erhöht werden.
- Zulagen und Zuschläge: Allgemeine Zulagen, Wechselschicht- und Schichtzulage werden bereits abgebildet. Mehrarbeit und Überstunden werden zukünftig ebenfalls abgebildet.
- Stufensteigerungen: Informationen zu den Entwicklungs- und Erfahrungsstufen können der Entgeltübersicht entnommen werden.
- Sonderzahlung: Im Tarifvertrag TVöD-BT-K wird Ärzten keine Jahressonderzahlung (bspw. in Form von Weihnachts- oder Urlaubsgeld) gezahlt.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
- Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2024 vor.