Höhergruppierungsrechner im Öffentlichen Dienst

Berechne deinen Gehaltssprung, Stufenlaufzeiten und Garantiebeträge bei einer Höhergruppierung. Wähle unten den passenden Tarifbereich aus:

TV-L Höhergruppierungsrechner

Für Beschäftigte der Bundesländer (ausgenommen Hessen). Gilt für TV-L, TV-L KR (Pflege) und TV-L SuE (Sozial- und Erziehungsdienst).

  • Systematik: Betragsgleiche Stufenzuordnung (§ 17 Abs. 4 TV-L)
  • Garantiebeträge: 100 € (EG 1–8) bzw. 180 € (EG 9a–15) bei Stufenrückfall
  • Besonderheit: Gedeckelt auf den stufengleichen Gewinn
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TVöD-SuE Höhergruppierungsrechner

Für Beschäftige im Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD-BT-B (TVöD-SuE).

  • Systematik: Stufengleiche Zuordnung (1:1 Stufenmitnahme)
  • Garantiebeträge (nur im TVöD-SuE): 77,37 € in S 2–8b bzw. 123,79 € in S 9–18
  • Sonstiger TVöD-Bereich: Reine Stufenmitnahme ohne Garantiebetrag
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info Unterschiede bei der Höhergruppierung: TV-L vs. TVöD

Bei einer Höhergruppierung im öffentlichen Dienst unterscheiden sich die Regelungen im Tarifvertrag der Länder (TV-L) und im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) grundlegend in ihrer Systematik:

  • TV-L (§ 17 Abs. 4 TV-L): Betragsgleiche Stufenzuordnung & Garantiebetrag
    Im TV-L nehmen Beschäftigte ihre erreichte Erfahrungsstufe bei einer Höhergruppierung nicht automatisch mit. Sie werden derjenigen Stufe zugeordnet (mindestens Stufe 2), in der ihr neues Tabellenentgelt mindestens dem bisherigen Gehalt entspricht. Kommt es dabei zu einem Stufenrückfall und liegt der Monatszuwachs unter dem Garantiebetrag (100 € in EG 1–8 bzw. 180 € in EG 9a–15), wird eine Garantie-Zulage gezahlt, die jedoch auf den Betrag einer stufengleichen Zuordnung gedeckelt ist.
  • TVöD (Allgemein VKA & Bund): Stufengleiche Höhergruppierung
    Seit dem 01.03.2014 (TVöD-Bund) bzw. dem 01.03.2017 (TVöD-VKA) erfolgt bei allgemeinen Höhergruppierungen im TVöD (VKA und Bund) eine stufengleiche Zuordnung. Beschäftigte verbleiben in ihrer bereits erreichten Erfahrungsstufe (z. B. EG 9a Stufe 4 → EG 9b Stufe 4). Für die allgemeinen Bereiche des TVöD fallen daher keine Garantiebeträge mehr an. Die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe beginnt am Tag der Höhergruppierung neu.
  • TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst, § 52 Abs. 4 TVöD-BT-B / Anlage C): Sonderregelung mit Garantiebetrag
    Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C zum TVöD-BT-B) erfolgt die Höhergruppierung ebenfalls stufengleich. Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen bisherigem und neuem Tabellenentgelt jedoch weniger als der tarifliche SuE-Garantiebetrag (z. B. ab Mai 2026: 77,37 € in S 2–8b bzw. 123,79 € in S 9–18), erhalten Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags den vollen Garantiebetrag ausgezahlt.