Müssen Ärzte ihre Arbeitszeit per Stechuhr erfassen? Gericht fällt Urteil
- Arbeitsgericht Stralsund wies Klage des Marburger Bundes gegen Arbeitszeiterfassung an Greifswalder Unimedizin ab.
- Tarifvertrag für Universitätskliniken seit 01.01.2025: Arbeitszeiten durch elektronische Verfahren zu erfassen, um gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz zu dokumentieren.
- Marburger Bund hatte minutengenaue Erfassung nach 'Stechuhr-Prinzip' gefordert, was Gericht nicht als erforderlich ansah.
- Greifswalder Unimedizin behält ihr System der Zeiterfassung bei, Rostock plant persönliches Kartensystem.