Brutto-Netto-Rechner BundBesoldungsrechner für Beamte, Richter & Soldaten • inkl. Zulagen • 2026 (ab Mai)
Hinweis: INFO: Eine Umsetzung erfolgt wahrscheinlich nicht in dieser Form, das Gesetz soll nochmal überarbeitet werden.
Nach bisherigem Entwurf: Die rückwirkende Erhöhung der Besoldung liegt zwischen 2,8 % (B4-B11, R10) und 19,78 % (A14, Stufe 2); keine Erhöhung der Zulagen.
Der Familienzuschlag richtet sich jetzt ausschließlich nach der Anzahl der Kinder. Zusätzlich gibt es nun einen Familienergänzungszuschlag.
(Prognose-Berechnung auf Basis des neuen BMI-Referentenentwurfs vom 14.04.2026 sowie der Aktualisierung vom 20.04.2026 [Datum im Dokument weiterhin der 14.04.2026]. Durch die Aktualisierung wurden die Werte für die Besoldungsordnungen B und R deutlich nach unten korrigiert. Bisher werden 2,8 % der Erhöhung als Abschlag ausgezahlt.)
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
Besoldungsrechner (Brutto-Netto) für den Bund (Beamte, Anwärter, Referendare, Richter, Staatsanwälte & Soldaten).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von vergangenen Besoldungstabellen durchgeführt werden.
- Vorhandene Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
- Zulagen und Zuschläge: Familienzuschlag, Amtszulagen, Stellenzulagen, Erhöhungsbeträge, Auslandszuschlag , Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
- Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in Bundesbehörden, die Bundespolizei, den Zoll, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Auswärtigen Dienst sowie die Bundeswehrverwaltung und Soldaten.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Berechnung nach den jeweils gültigen Besoldungstabellen sowie dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums zur Lohnsteuerberechnung.
- Sozialversicherung & Vorsorge: Berücksichtigung der Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung sowie des steuermindernden Vorsorgeaufwands für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV nach Bürgerentlastungsgesetz) oder der pauschalen Beihilfe.