Brutto-Netto-Rechner HamburgBesoldungsrechner für Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • April 2026 - Februar 2027
Exakte Besoldungsberechnung nach HmbBesG (HH) und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Prognose (+2,80 %, mind. 100 €)
Hinweis: Erhöhung der Besoldung um 2,80 %, mindestens um 100 € sowie der Amtszulagen und der allg. Stellenzulage um 2,80 %; Anwärter um 60 €.
Einführung einer jährlichen Sonderzahlung i.H.v. 27,5 % - zusätzlich zur bisherigen Sonderzahlung von 300 € pro Kind.
Der Familienzuschlag ab dem 3. Kind wird auf 635 € reduziert (für Bestandsfälle schrittweise Abschmelzung - siehe Zulagen).
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Bürgerschaft (Drs. 23/4975) vom 11.08.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst in Hamburg
Besoldungsrechner (Brutto-Netto) für Hamburg (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von Besoldungstabellen für die Jahre 2027 und 2028 durchgeführt werden. Außerdem können vergangene Besoldungstabellen einbezogen werden.
- Vorhandene Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
- Zulagen und Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
- Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Berechnung nach den jeweils gültigen Besoldungstabellen sowie dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums zur Lohnsteuerberechnung.
- Sozialversicherung & Vorsorge: Berücksichtigung der Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung sowie des steuermindernden Vorsorgeaufwands für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV nach Bürgerentlastungsgesetz) oder der pauschalen Beihilfe.