Brutto-Netto-Rechner HamburgBesoldungsrechner für Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • April 2026 - Februar 2027

shield Exakte Besoldungsberechnung nach HmbBesG (HH) und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
pending_actionsPrognose (+2,80 %, mind. 100 €)

Hinweis: Erhöhung der Besoldung um 2,80 % und mindestens um 100 € sowie der Zulagen ebenfalls um 2,80 %; Anwärter um 60 €.
Einführung einer Sonderzahlung i.H.v. 27,5 % - zusätzlich zur bisherigen Sonderzahlung i.H.v. 300 € pro Kind.
Der Familienzuschlag für ab dem dritten Kind wird auf 635 € reduziert (für bereits Berechtigte Schrittweise - siehe Zulagen).

Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Landesregierung vom 11.06.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.

workBeschäftigung

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info Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst in Hamburg

Besoldungsrechner (Brutto-Netto) für Hamburg (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).

  • Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von Besoldungstabellen für die Jahre 2027 und 2028 durchgeführt werden. Außerdem können vergangene Besoldungstabellen einbezogen werden.
  • Vorhandene Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
  • Zulagen und Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
  • Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
  • Berechnungsgrundlagen: Exakte Berechnung nach den jeweils gültigen Besoldungstabellen sowie dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums zur Lohnsteuerberechnung.
  • Sozialversicherung & Vorsorge: Berücksichtigung der Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung sowie des steuermindernden Vorsorgeaufwands für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV nach Bürgerentlastungsgesetz) oder der pauschalen Beihilfe.