Brutto-Netto-Rechner HessenBesoldungsrechner für Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • Juli 2026 - September 2027

shield Exakte Besoldungsberechnung nach HBesG (HE) und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
check_circleAktuell gültig (+3,02 %, mind. 110 €)

Hinweis: Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2026 und 2027 wurde am 01.09.2026 im Hessischen Landtag verabschiedet.

Ergebnis: Erhöhung der Besoldung um 3,02 % und mindestens um 110 €; Anwärterbezüge, Amtszulagen, Familienzuschlag und allg. Stellenzulage um 3,02 %.
Erhöhung der Mehrarbeit- und der Rufbereitschaftsvergütungen.
Erhöhung der Zulagen für Wechsel- und Schichtdienst zum 01.10.2026.
Wegfall der Stufe 1 in der Besoldungsordnung A.

workBeschäftigung

keyboard_arrow_down
info Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst in Hessen

Besoldungsrechner (Brutto-Netto) für Hessen (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).

  • Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Besoldungstabellen für die Jahre 2026 bis 2027 oder alternativ auf Basis von Besoldungstabellen für das Jahr 2028 durchgeführt werden. Außerdem können vergangene Besoldungstabellen einbezogen werden.
  • Vorhandene Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
  • Zulagen und Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
  • Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
  • Berechnungsgrundlagen: Exakte Berechnung nach den jeweils gültigen Besoldungstabellen sowie dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums zur Lohnsteuerberechnung.
  • Sozialversicherung & Vorsorge: Berücksichtigung der Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung sowie des steuermindernden Vorsorgeaufwands für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV nach Bürgerentlastungsgesetz) oder der pauschalen Beihilfe.
Vergangene Besoldungstabellen liegen bis rückwirkend 2025 vor.