Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2026 und 2027 wurde am 01.09.2026 im Hessischen Landtag verabschiedet.
Ergebnis: Erhöhung der Besoldung um 3,02 % und mindestens um 110 €; Anwärterbezüge, Amtszulagen, Familienzuschlag und allg. Stellenzulage um 3,02 %. Erhöhung der Mehrarbeit- und der Rufbereitschaftsvergütungen. Erhöhung der Zulagen für Wechsel- und Schichtdienst zum 01.10.2026. Wegfall der Stufe 1 in der Besoldungsordnung A.
Erhöhung von Besoldung, Anwärterbezüge, Amtszulagen, Familienzuschlag und allg. Stellenzulage um 2,8 %. Erhöhung der Mehrarbeit- und der Rufbereitschaftsvergütungen.
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Besoldungstabellen bis 2025 vor.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 41 Stunden in der Woche. ⓘ
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Lehrkräfte können künftig ihre tatsächliche Arbeitsbelastung per GEW-App dokumentieren – Gewerkschaften nutzen die Daten, um Überlastung nachzuweisen und Mehrarbeitsansprüche gegenüber den Ländern durchzusetzen.
Lehrkräfte können künftig ihre tatsächliche Arbeitsbelastung per GEW-App dokumentieren – Gewerkschaften nutzen die Daten, um Überlastung nachzuweisen und Mehrarbeitsansprüche gegenüber den Ländern durchzusetzen.
GEW Hessen stellt Mitgliedern eine Web-App zur Arbeitszeiterfassung bereit, die Unterricht, Vor-/Nachbereitung, Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen und Schulveranstaltungen erfasst und Soll-Arbeitszeiten automatisch berechnet.
Die GEW Berlin kündigt an, die App zum Beginn des neuen Schuljahres ebenfalls anzubieten; dort soll sie der Vorbereitung von Musterverfahren und der Geltendmachung von Mehrarbeitsansprüchen gegenüber dem Land dienen.
Bremen hat zum Schuljahresbeginn als erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung an Schulen gestartet.
Hintergrund: EuGH und Bundesarbeitsgericht verpflichten Arbeitgeber grundsätzlich zur systematischen Arbeitszeiterfassung; eine flächendeckende Umsetzung an Schulen fehlt bislang.
Fazit: Hessische Beamte und Pensionäre erhalten ab Juli 2026 3 % mehr Besoldung und ab Oktober 2027 weitere 2,8 % – der Landtag soll das Gesetz im Herbst 2026 beschließen, die Zahlung erfolgt rückwirkend zum 01.07.2026.
Hessische Beamte und Pensionäre erhalten ab Juli 2026 3 % mehr Besoldung und ab Oktober 2027 weitere 2,8 % – der Landtag soll das Gesetz im Herbst 2026 beschließen, die Zahlung erfolgt rückwirkend zum 01.07.2026.
Hessen: Gesetzentwurf sieht 3 % Besoldungserhöhung für rund 110.000 aktive Beamte und 87.000 Pensionäre ab 01.07.2026 vor.
Zweite Erhöhungsstufe von 2,8 % ist zum 01.10.2027 vorgesehen; Landtagsbeschluss wird für Herbst 2026 erwartet, die erste Erhöhung soll rückwirkend zum 01.07.2026 gezahlt werden.
Laut Besoldungsvergleich zum 01.07. liegt Hessen bei Anfangsgehältern bundesweit vorn: A 6 mit 4.266 €, A 10 mit 4.944 € und A 13 mit 6.695 € brutto (Beispiel: verheirateter Beamter mit zwei Kindern).
Fazit: Hessische Beamte erhalten ab Juli 2026 rund 3 % mehr Besoldung und ab Oktober 2027 weitere 2,8 % – doch die geplante Umstellung des Besoldungssystems auf ein Familienmodell stößt bei Gewerkschaften und Beamtenbünden auf massive verfassungsrechtliche Kritik und könnte neue Klagen auslösen.
Hessische Beamte erhalten ab Juli 2026 rund 3 % mehr Besoldung und ab Oktober 2027 weitere 2,8 % – doch die geplante Umstellung des Besoldungssystems auf ein Familienmodell stößt bei Gewerkschaften und Beamtenbünden auf massive verfassungsrechtliche Kritik und könnte neue Klagen auslösen.
Gesetzentwurf von CDU und SPD (Innenminister Poseck, Mitte Mai vorgelegt): Übertragung des Ende März erzielten Tarifabschlusses auf rund 109.000 hessische Beamtinnen und Beamte.
Besoldungserhöhung um rund 3 % ab 01.07.2026 und weitere 2,8 % ab 01.10.2027.
Systemreform: Erhöhung der Familienzuschläge und Schichtzulagen, Wegfall der ersten Erfahrungsstufe, künftige Berechnung der Besoldung auf Basis eines kleineren fiktiven Partnereinkommens (Familienmodell statt Alleinverdienermodell).
Anhörung im Innenausschuss des Landtags: DBB, BSBD, Richterbund, DPolG sowie DGB/ver.di/GEW warnen vor Verfassungswidrigkeit des Partnereinkommens-Modells und einer möglichen neuen Klagewelle.
Gesetzentwurf sieht keine Ausgleichszahlungen für 2013–2020 vor; der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte 2021 die hessische Besoldung für diesen Zeitraum als verfassungswidrig zu niedrig entschieden.
Fazit: Hessen modernisiert sein Vergaberecht mit höheren Wertgrenzen für Direktvergaben und vereinfachten Verfahren, um Investitionen zu beschleunigen und Tariftreue zu stärken.
Hessen modernisiert sein Vergaberecht mit höheren Wertgrenzen für Direktvergaben und vereinfachten Verfahren, um Investitionen zu beschleunigen und Tariftreue zu stärken.
Landtag beschließt Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG)
Direktvergaben für Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro, Bauleistungen bis 750.000 Euro möglich
Einführung des Bestbieterprinzips zur Reduzierung von Bürokratie
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025