Brutto-Netto-Rechner Nordrhein-WestfalenBesoldungsrechner für Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • Januar 2027 - Februar 2027
Hinweis: Erhöhung der Grundgehaltssätze um 1,68 % sowie der Anwärtergrundbeträge um 30 € (Zulagen werden zum 01.01.2027 nicht erhöht).
Beginnend ab dem 1. Januar 2027 wird das Besoldungsrecht im Hinblick auf die Bemessung der Familienzuschläge strukturell an die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Hierzu wird die bisherige Regionalisierung des kinderbezogenen Familienzuschlags nach den wohngeldrechtlichen Mietenstufen sowie der ehebezogene Familienzuschlag der Stufe 1 abgeschafft; die Familienzuschläge sichern künftig zusammen mit den Grundgehältern das Erreichen der maßgeblichen Mindestbesoldung.
Das Gesetz wurde am 13.10.2026 vom Landtag verabschiedet.
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
Besoldungsrechner (Brutto-Netto) für Nordrhein-Westfalen (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von Besoldungstabellen für die Jahre 2027 und 2028 durchgeführt werden. Außerdem können vergangene Besoldungstabellen einbezogen werden.
- Vorhandene Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
- Zulagen und Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Strukturzulagen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
- Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Berechnung nach den jeweils gültigen Besoldungstabellen sowie dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums zur Lohnsteuerberechnung.
- Sozialversicherung & Vorsorge: Berücksichtigung der Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung sowie des steuermindernden Vorsorgeaufwands für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV nach Bürgerentlastungsgesetz) oder der pauschalen Beihilfe.