Besoldungstabellen Nordrhein-Westfalen
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen

Hier findest du die Besoldungsübersicht für Nordrhein-Westfalen (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).

Besoldungsrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig
01.04.2026 - 28.02.2027 (+3,36 %)
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Rückwirkende Erhöhung der Besoldung zum 01.04.2026 um 3,36 %; Anwärter um 60 €.
Die Zulagen werden um 2,8 % erhöht.

Das Gesetz wurde am 16.07.2026 verabschiedet.
pending_actionsPrognose
01.01.2027 - 28.02.2027 (+1,68 %)
Details
Erhöhung der Grundgehaltssätze um 1,68 % sowie der Anwärtergrundbeträge um 30 € (Zulagen werden zum 01.01.2027 nicht erhöht).

Beginnend ab dem 1. Januar 2027 wird das Besoldungsrecht im Hinblick auf die Bemessung der Familienzuschläge strukturell an die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Hierzu wird die bisherige Regionalisierung des kinderbezogenen Familienzuschlags nach den wohngeldrechtlichen Mietenstufen sowie der ehebezogene Familienzuschlag der Stufe 1 abgeschafft. Die Familienzuschläge sichern künftig zusammen mit den Grundgehältern das Erreichen der maßgeblichen Mindestbesoldung.

Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzentwurfs (Vorlage 18/5478).
event_availableBeschlossen
01.03.2027 - 31.12.2027 (+2 %)
Details
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 2 %; Anwärter um 60 €.
pending_actionsPrognose
01.03.2027 - 31.12.2027 (+2 %)
Details
Erhöhung der Besoldung, des Familienzuschlags, der Amts- und Strukturzulagen sowie der Mehrarbeitsvergütung um 2 %; Anwärter um 60 € (aufbauend auf dem Gesetzentwurf zum 01.01.2027).

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung der strukturellen Anpassung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
event_availableBeschlossen
01.01.2028 - ? (+1 %)
Details
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
pending_actionsPrognose
01.01.2028 - ? (+1 %)
Details
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 € (aufbauend auf der Prognose zum 01.03.2027).

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung der strukturellen Anpassung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
history Archiv (1 Runde)
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Archivierte Besoldungstabellen vergangener Jahre
01.02.2025 - 31.03.2026 (+5,50 %)
Details
Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.

Besoldungsticker Nordrhein-Westfalen

5 Meldungen
Verbändeanhörung

Nordrhein-Westfalen: Start der Verbändeanhörung zur Besoldungsreform

Am 9. September 2026 startet die offizielle Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts. Die Anhörung soll bis Anfang Oktober abgeschlossen sein. Die parlamentarische Einbringung in den Landtag ist für Oktober 2026 vorgesehen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch vor dem Jahreswechsel abgeschlossen wird und das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.
Gesetzentwurf

Nordrhein-Westfalen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur strukturellen Besoldungsreform ab 2027

Das Landeskabinett hat am 8. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungsrechts beschlossen, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Prekaritätsschwelle bei 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens) umzusetzen: Zum 01.01.2027 wird der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 in die Grundgehälter integriert, wodurch diese um 1,68 % steigen (Anwärter +30 €). Die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach Mietenstufen entfällt und wird durch neu bemessene kindbezogene Zuschläge sowie eine sukzessive abschmelzende Ausgleichszulage ersetzt. Das Mehrverdienermodell bleibt erhalten; für das laufende Jahr 2026 sind punktuelle Nachbesserungen von ca. 16 Mio. € vorgesehen.
Gesetzesbeschluss

Nordrhein-Westfalen: Landtag verabschiedet Besoldungsanpassungsgesetz 2024–2026

Der Landtag hat das Gesetz zur Übertragung des TV-L-Ergebnisses beschlossen: Rückwirkend zum 01.04.2026 steigen die Grundgehälter um 3,36 % (mindestens 100 €; Anwärter +60 €) und die Zulagen um 2,8 %. Der lineare Erhöhungssatz von 3,36 % statt der tariflichen 2,8 % stellt sicher, dass auch in den unteren Besoldungsgruppen der Mindestbetrag erreicht und zugleich das Abstandsgebot zwischen den Gruppen gewahrt bleibt. Zudem wurden Folgestufen zum 01.03.2027 (+2,0 %, Anwärter +60 €) und zum 01.01.2028 (+1,0 %, Anwärter +30 €) gesetzlich verankert.
Alimentation

NRW: Finanzausschuss berät über Reparatur der Alimentationsvorgaben

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags berät über die Neuausrichtung der kindbezogenen Familienzuschläge und die rechtssichere Einhaltung des Mindestabstandsgebots zur Grundsicherung.
Besoldungserhöhung

Nordrhein-Westfalen: Besoldungserhöhung um 5,50 % in Kraft getreten

Die Bezüge aller Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten in NRW steigen zum 01.02.2025 linear um 5,50 % (nach Sockelbetrag von 200 € zum 01.11.2024).
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Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Besoldungstabellen bis 2025 vor.
  • Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 41 Stunden in der Woche. ⓘ
  • Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Strukturzulagen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
  • Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
  • Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
  • Rechtsgrundlagen / Quellen: Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV NW), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV NW)
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Aktuelle Meldungen (Nordrhein-Westfalen)

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Originalquellen: Jede Meldung verlinkt direkt auf die Primärquelle (z. B. Gesetzentwürfe, Pressemitteilungen der Ministerien, Gewerkschaften oder Urteile).

Alle News & Filter
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A13 erreicht, Beförderung entwertet: Lehrerverbände ziehen wegen Besoldung vor Gericht

Fazit: Lehrerverbände in NRW klagen gegen die Entwertung von Beförderungen, die durch die A13-Reform entstanden ist.
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Besoldung: Beamten-Expertin kritisiert Familienzuschläge

Fazit: Das deutsche Beamtenbesoldungssystem ist komplex und führt zu erheblichen Unterschieden zwischen Bundesländern, wobei Familienzuschläge besonders stark variieren.
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OVG: Keine Nachzahlungen ohne jährlichen Widerspruch gegen Beamtenbesoldung

Fazit: Kinderreiche Beamte in NRW müssen für Nachzahlungen der Familienzuschläge (2011–2020) nachweisen, dass sie den Anspruch in jedem einzelnen Jahr rechtzeitig geltend gemacht haben – ohne jährlichen Antrag oder Widerspruch bleibt es bei der Ablehnung.