Brutto-Netto-Rechner ThüringenBesoldungsrechner für Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • April 2026 - Februar 2027
Hinweis: Erhöhung der Besoldung um 2,8 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Die Amtszulagen, die allgemeine Stellenzulage und die Mehrarbeitsvergütung werden ebenfalls um 2,8 % erhöht.
Eine Jahressonderzahlung i.H.v. 4,8 % der im Kalenderjahr gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage wird eingeführt.
Beamte und Richter erhalten für das Jahr 2025 eine Nachzahlung i.H.v. 3 % der im Jahr 2025 gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage (in A9: 3,45 %, in A12: 5,72 %).
Die Besoldungen in A9 und A12 werden zur Wahrung des Abstandsgebots gesondert bereits zum 01.01.2026 erhöht.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vom 17.06.2026 (Drs. 8/3723).
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
Besoldungsrechner (Brutto-Netto) für Thüringen (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von Besoldungstabellen für die Jahre 2027 und 2028 durchgeführt werden. Außerdem können vergangene Besoldungstabellen einbezogen werden.
- Vorhandene Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
- Zulagen und Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen (seit 2026), Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
- Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Berechnung nach den jeweils gültigen Besoldungstabellen sowie dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums zur Lohnsteuerberechnung.
- Sozialversicherung & Vorsorge: Berücksichtigung der Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung sowie des steuermindernden Vorsorgeaufwands für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV nach Bürgerentlastungsgesetz) oder der pauschalen Beihilfe.