Brutto-Netto-Rechner ThüringenBesoldungsrechner für Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • April 2026 - Februar 2027

shield Exakte Besoldungsberechnung nach ThürBesG (TH) und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
pending_actionsPrognose (+2,8 %, mind. 100 €)

Hinweis: Erhöhung der Besoldung um 2,8 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Eine Jahressonderzahlung i.H.v. 4,8 % der im Kalenderjahr gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage wird eingeführt.
Beamte und Richter erhalten für das Jahr 2025 eine Nachzahlung i.H.v. 3 % der im Jahr 2025 gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage. (in A9: 3,45 %, in A12: 5,72 %).
Die Besoldungen in A9 und A12 werden zur Erhaltung des Abstandsgebot gesondert bereits zum 01.01.2026 erhöht.

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 17.06.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.

workBeschäftigung

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info Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst in Thüringen

Besoldungsrechner (Brutto-Netto) für Thüringen (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).

  • Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von Besoldungstabellen für die Jahre 2027 und 2028 durchgeführt werden. Außerdem können vergangene Besoldungstabellen einbezogen werden.
  • Vorhandene Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
  • Zulagen und Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen (seit 2026), Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
  • Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
  • Berechnungsgrundlagen: Exakte Berechnung nach den jeweils gültigen Besoldungstabellen sowie dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums zur Lohnsteuerberechnung.
  • Sozialversicherung & Vorsorge: Berücksichtigung der Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung sowie des steuermindernden Vorsorgeaufwands für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV nach Bürgerentlastungsgesetz) oder der pauschalen Beihilfe.