Brutto-Netto-Rechner ThüringenBesoldungsrechner für Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • März 2027 - Dezember 2027

shield Exakte Besoldungsberechnung nach ThürBesG (TH) und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
pending_actionsPrognose (+2 %)

Hinweis: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen (Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage, Mehrarbeitsvergütung) um 2 %; Anwärter um 60 €.
Zum 01.07.2027 erfolgt ein Systemwechsel beim Familienzuschlag (ab dem 2. Kind einheitlich 554,86 € je Kind; Besitzstandswahrung nach § 65 ThürBesG für Bestandsfälle mit 3+ Kindern).

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vom 17.06.2026 (Drs. 8/3723).

workBeschäftigung

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info Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst in Thüringen

Besoldungsrechner (Brutto-Netto) für Thüringen (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).

  • Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von Besoldungstabellen für die Jahre 2027 und 2028 durchgeführt werden. Außerdem können vergangene Besoldungstabellen einbezogen werden.
  • Vorhandene Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
  • Zulagen und Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen (seit 2026), Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
  • Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
  • Berechnungsgrundlagen: Exakte Berechnung nach den jeweils gültigen Besoldungstabellen sowie dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums zur Lohnsteuerberechnung.
  • Sozialversicherung & Vorsorge: Berücksichtigung der Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung sowie des steuermindernden Vorsorgeaufwands für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV nach Bürgerentlastungsgesetz) oder der pauschalen Beihilfe.