Brutto-Netto-Rechner TV-BA (Bundesagentur für Arbeit)Gehaltsrechner für Tarifbeschäftigte • inkl. Zulagen • 2026 (ab Mai)
Exakte Entgeltberechnung nach TV-BA und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Aktuell gültig
Hinweis: Tarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Beinhaltet auch die Ausbildungsvergütungen für Fachangestellte, Fachinformatiker*innen und das Studienentgelt für das duale Studium (HdBA / IT-Systemhaus).
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für Tarifbeschäftigte (TV-BA (Bundesagentur für Arbeit))
Brutto-Netto-Rechner für den TV-BA (Bundesagentur für Arbeit) (Beschäftigte, Auszubildende und Studierende der Bundesagentur für Arbeit).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
- Information: Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildenden und Studierenden der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Beschäftigte können nach § 32a (TV-BA) einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in (maximal drei) zusätzliche freie Tage eintauschen . - Zulagen und Zuschläge: Wechselschicht-, Dreischicht- und Schichtzulagen, Funktionsstufenzulagen sowie die jährliche Sonderzahlung werden bereits abgebildet. Mehrarbeit und Überstunden werden zukünftig ebenfalls abgebildet.
- Stufensteigerungen: Informationen zu den Entwicklungs- und Erfahrungsstufen können der Entgeltübersicht entnommen werden.
- Sonderzahlung: Im TV-BA wird eine jährliche Sonderzahlung gezahlt.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
- Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).