TV-BA (Bundesagentur für Arbeit): Wahlrecht Jahressonderzahlung – Freizeittage statt Geld
Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit können nach § 32a TV-BA einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln. Der entsprechende Antrag für das kommende Kalenderjahr muss fristgerecht bis zum 1. September bei der zuständigen Dienststelle gestellt werden.