Brutto-Netto-Rechner TVöD-PflegeGehaltsrechner für Tarifbeschäftigte • inkl. Zulagen • März 2024 - März 2025

shield Exakte Entgeltberechnung nach TVöD-Pflege und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
historyArchiv (+200 € dann um +5,5 %, mind. 340 €)

Hinweis: Gilt auch für Pflegekräfte im TVöD-BT-K und TVöD-BT-B.

workBeschäftigung

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info Gehaltsrechner für Tarifbeschäftigte (TVöD-Pflege)

Brutto-Netto-Rechner für den TVöD-Pflege (Beschäftigte in der Pflege (Pflege- und Betreuungseinrichtungen)).

  • Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für die Jahre 2026 bis 2027 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
  • Information: Die Entgelttabellen gelten auch für Pflegekräfte im TVöD-BT-K und TVöD-BT-B. Im Rahmen der freiwilligen (doppelte Freiwilligkeit) Arbeitszeiterhöhung ⓘ kann die Arbeitszeit um bis zu drei Stunden erhöht werden.
    Eine Umwandlung der Jahressonderzahlung nach § 29a in freie Tage, ist nur für Beschäftigte in der Pflege im Bund möglich - nicht in den Kommunen.
  • Zulagen und Zuschläge: Allgemeine Zulagen, Pflegezulage, Wechselschicht- und Schichtzulage werden bereits abgebildet. Mehrarbeit und Überstunden werden zukünftig ebenfalls abgebildet.
  • Stufensteigerungen: Informationen zu den Entwicklungs- und Erfahrungsstufen können der Entgeltübersicht entnommen werden.
  • Sonderzahlung: Im TVöD-P wird eine jährliche Sonderzahlung nach § 20 TVöD gezahlt (P 5–P 8: 84,51 %, P 9–P 16: 70,28 %). Ausführliche Informationen und Beträge finden Sie in den Tabellen unter Zulagen & Sonderzahlungen.
  • Qualifizierung: Hier findest du die Entgelte für eine Ausbildung, ein Praktikum und ein Studium im TVöD (Bund & Kommunen).
  • Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
  • Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).