TV-L Höhergruppierung

Berechne deine neue Stufe sowie dein zukünftiges Tabellenentgelt bei einer Höhergruppierung nach TV-L § 17 Abs. 4 (inklusive TV-L KR und TV-L SuE). Der Rechner berücksichtigt die stufenweise Zuordnung sowie den tariflichen Garantiebetrag von 100 € bzw. 180 €.

tune Eingaben zur Höhergruppierung

info Rechtliche Grundlagen & Tarifregeln zur TV-L Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4 TV-L)

Eine Höhergruppierung bezeichnet den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe im Tarifvertrag der Länder (TV-L, TV-L KR sowie TV-L SuE). Unser Rechner bestimmt die exakte Stufenordnung und das zustehende Monatsentgelt.

  • Systematik der Stufenzuordnung (Betragsgleiche Zuordnung): Beim Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe werden bereits erreichte Erfahrungsstufen nicht automatisch eins zu eins übernommen. Stattdessen werden Beschäftigte derjenigen Stufe (mindestens Stufe 2) zugeteilt, in der das neue Tabellenentgelt mindestens der bisherigen Grundvergütung entspricht. Rechnerisch wird unter den Stufen 2 bis 6 diejenige gewählt, die den geringsten, aber nicht negativen Verdienstzuwachs aufweist.
  • Mehrere Entgeltgruppen (Stufenkette): Bei einem Aufstieg über mehr als eine Entgeltgruppe hinweg erfolgt die Stufenzuordnung schrittweise Entgeltgruppe für Entgeltgruppe durch die dazwischenliegenden Stufen.
  • Garantiebetrag & Mindestgewinn (§ 17 Abs. 4 TV-L): Fällt der brutto Monatszuwachs durch die Stufenzuordnung geringer aus als der tarifliche Garantiebetrag (100 € in den Entgeltgruppen EG 1 bis 8, SuE 2 bis 8b, KR 5 bis 8 bzw. 180 € in EG 9a bis 15, SuE 9 bis 18, KR 9 bis 17), wird eine monatliche Ausgleichszulage gezahlt. Als Obergrenze gilt: Die Garantie-Zulage darf maximal den Unterschiedsbetrag erreichen, der bei einer rein stufengleichen Zuordnung entstehen würde (Bestimmung seit der Tarifreform 2019). Die Pauschalbeträge von 100 € bzw. 180 € wurden seit 2019 nicht mehr dynamisiert.
  • Neubeginn der Stufenlaufzeit & Erlöschen der Zulage: In der neuen Entgeltgruppe beginnt die Erfahrungszeit für spätere Stufenaufstiege grundsätzlich von vorne. Der ausgezahlte Garantiebetrag schmilzt bei künftigen Stufenaufstiegen oder allgemeinen Tarifanpassungen ab bzw. erlischt vollständig, sobald das reguläre Tabellenentgelt den bisherigen Gesamtbetrag erreicht.
  • Regelung bei Herabgruppierung: Wird Beschäftigten eine Tätigkeit einer niedrigeren Entgeltgruppe zugewiesen (Herabgruppierung), verbleiben sie in der bisher erreichten Erfahrungsstufe (Stufenidentität bleibt gewahrt).
Wähle oben deinen Tarifvertrag, deine Aktuelle Entgeltgruppe & Stufe sowie deine Zukünftige Entgeltgruppe aus und klicke auf Berechne neue Stufe.