Bundespräsident Gehalt & Bezüge 2026
Bund • Bezüge & Diäten
Für die aktiven Bezüge des Bundespräsidenten gibt es kein eigenes Gesetz; die Höhe wird über das jährliche Haushaltsgesetz festgelegt. Das Amtseinkommen ist dabei an das Amtsgehalt des Bundeskanzlers gekoppelt und beträgt exakt 10/9 des Kanzlergehalts:
- Zeitraum: Aktuelle Beträge für das Jahr 2026 und rückwirkend bis 2025
- Amtsbezüge: Das Gehalt entspricht exakt 10/9 (111,11 %) des Amtsgehalts des Bundeskanzlers, zuzüglich eines steuerfreien Aufwandsgeldes zur Amtsführung.
- Ehrensold & Ruheversorgung: Lebenslange Fortzahlung der Amtsbezüge nach dem Ausscheiden aus dem Amt.
Aktuell:
Archiv:
Bundespräsident
1. Amtsbezüge & Aufwandsgeld
| Bestandteil / Berechnung | Monatsbetrag | Hinweise & Versteuerung | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Amtsgehalt (11/10 des Kanzlergehalts) | 24.076,64 € | 100 % einkommensteuerpflichtig | Seit 01.05.2026 (zuvor: 23.420,85 €) |
| + Steuerfreies Aufwandsgeld | + 6.500,00 € | Steuerfrei. Zur Bestreitung der mit dem Amt verbundenen Aufwendungen. | — |
| Gesamteinkommen (Amtsgehalt + Aufwandsgeld) | 30.576,64 € davon 6.500,00 € steuerfrei | Bruttogesamtbezüge (24.076,64 € steuerpflichtig / 6.500,00 € steuerfrei) | — |
2. Amtsdienst & Amtsausstattung
Wichtiger Hinweis: Amtswohnsitze, Dienstfahrzeuge sowie der persönliche Schutz werden dem Staatsoberhaupt im Rahmen der Amtsausstattung bereitgestellt.
- Amtswohnsitze: Erstwohnsitz Schloss Bellevue (Berlin) sowie Amtssitz Villa Hammerschmidt (Bonn).
- Personal & Präsidialamt: Unterstützung durch das Bundespräsidialamt bei allen verfassungsmäßigen Aufgaben.
- Mobilität & Sicherheit: Dienstfahrzeug mit Fahrer sowie Personenschutz durch die Sicherungsgruppe des BKA.
3. Ehrensold & Lebenslange Versorgung
- Ehrensold (§ 1 BPräsRuhebezG): Nach dem Ausscheiden aus dem Amt erhält der Bundespräsident lebenslang einen Ehrensold in Höhe von 100 % seines bisherigen Amtsgehalts (mit Ausnahme der Aufwandsgelder).
- Büro & Ausstattung nach dem Amt: Ausgeschiedene Bundespräsidenten erhalten ein Büro mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ein Dienstfahrzeug.
- Hinterbliebenenversorgung: Witwen- bzw. Witwergeld beträgt 60 % des Ehrensolds.
Quellen: Abgeordnetengesetz (AbgG), Bundesministergesetz (BMinG), Bundespräsidentengesetz (BPräsGG), Bundesbesoldungsgesetz (BBesG - BesGr. B11).