Bundestagsabgeordnete (MdB) Diäten 2026
Bund • Bezüge & Diäten

Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) erhalten eine gesetzliche Abgeordnetenentschädigung ("Diät") nach § 11 Abgeordnetengesetz (AbgG). Die Bezüge dienen der Sicherung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit und werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst:

  • Zeitraum: Aktuelle Beträge für das Jahr 2026 und rückwirkend bis 2025
  • Abgeordnetenentschädigung (Diät): Voll steuerpflichtige Entschädigung für die parlamentarische Arbeit.
  • Steuerfreie Kostenpauschale: Pauschale für mandatsbedingte Aufwendungen (Wahlkreisbüro, Zweitwohnsitz Berlin).
  • Zweckgebundene Budgets: Mitarbeiterbudget für Angestellte und Sachleistungskonto für Büroausstattung (Auszahlung direkt durch die Bundestagsverwaltung).
  • Altersentschädigung: 2,5 % Anspruch pro Mandatsjahr (max. 65 % nach 26 Jahren ab Vollendung des 67. Lebensjahres).
Aktuell:
Archiv:
Quellen: Abgeordnetengesetz (AbgG), Bundesministergesetz (BMinG), Bundespräsidentengesetz (BPräsGG), Bundesbesoldungsgesetz (BBesG - BesGr. B11).