Bundestagsabgeordnete (MdB) Diäten 2025
Bund • Bezüge & Diäten (2025)
Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) erhalten eine gesetzliche Abgeordnetenentschädigung ("Diät") nach § 11 Abgeordnetengesetz (AbgG). Die Bezüge dienen der Sicherung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit und werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst:
- Zeitraum: Beträge für das Jahr 2025 (rückwirkend)
- Abgeordnetenentschädigung (Diät): Voll steuerpflichtige Entschädigung für die parlamentarische Arbeit.
- Steuerfreie Kostenpauschale: Pauschale für mandatsbedingte Aufwendungen (Wahlkreisbüro, Zweitwohnsitz Berlin).
- Zweckgebundene Budgets: Mitarbeiterbudget für Angestellte und Sachleistungskonto für Büroausstattung (Auszahlung direkt durch die Bundestagsverwaltung).
- Altersentschädigung: 2,5 % Anspruch pro Mandatsjahr (max. 65 % nach 26 Jahren ab Vollendung des 67. Lebensjahres).
Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB)
1. Persönliches Einkommen & Pauschalen
| Bestandteil / Berechnung | Monatsbetrag | Hinweise & Versteuerung | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Abgeordnetenentschädigung ("Diät") | 11.227,20 € | 100 % einkommensteuerpflichtig | Seit 01.07.2025 (zuvor: 10.591,70 €) |
| Steuerfreie Kostenpauschale | 5.349,58 € | Steuerfrei. Deckt Ausgaben für das Wahlkreisbüro und eine Zweitwohnung in Berlin ab. | Seit 01.01.2025 |
| Gesamteinkommen Diät + Kostenpauschale) | 16.576,78 € davon 5.349,58 € steuerfrei | Bruttogesamtbezüge (11.227,20 € steuerpflichtig / 5.349,58 € steuerfrei) | — |
2. Zweckgebundene Mandats-Budgets
Wichtiger Hinweis: Diese Gelder erhält der Abgeordnete NICHT auf sein privates Konto ausgezahlt. Sie werden von der Bundestagsverwaltung strikt verwaltet und direkt mit Angestellten oder Dienstleistern abgerechnet.
- Mitarbeiterbudget (25.874,00 € / Monat): Dient ausschließlich der Bezahlung von Angestellten im Wahlkreis und in Berlin. Auszahlung direkt durch die Bundestagsverwaltung.
- Sachleistungskonto (12.000,00 € / Jahr): Für Büromaterial, IT-Ausstattung und Mobilfunkverträge. Abrechnung nur gegen Einreichung von Quittungen.
- Reisekosten & Mobilität: Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse), Übernahme mandatsbedingter Inlandsflüge und Nutzung der Fahrbereitschaft in Berlin.
3. Absicherung & Altersversorgung
- Krankenversicherung: Wahl zwischen hälftigem Beitragszuschuss (ähnlich Arbeitgeberanteil) oder beamtenähnlicher Beihilfe.
- Übergangsgeld: Bei Ausscheiden aus dem Bundestag wird pro Mandatsjahr ein Monat lang ein Übergangsgeld in Höhe der Diät gezahlt (maximal für 18 Monate).
- Altersentschädigung (Pension): Nach mind. 1 Jahr Mitgliedschaft erwirbt ein MdB pro Mandatsjahr 2.5 % der Diät als Ruhegehaltsanspruch (Höchstsatz: 65 % nach 26 Jahren). Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist das vollendete 67. Lebensjahr.
Quellen: Abgeordnetengesetz (AbgG), Bundesministergesetz (BMinG), Bundespräsidentengesetz (BPräsGG), Bundesbesoldungsgesetz (BBesG - BesGr. B11).