Brutto-Netto-Rechner BrandenburgBesoldungsrechner für Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • 2026 (ab Januar)
Exakte Besoldungsberechnung nach BbgBesG (BB) und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Aktuell gültig (+7,21 % bis +23,76 %)
Hinweis: Die rückwirkende Erhöhung der Besoldung liegt zwischen 7,21 % (A5) und 17,94 % (A16) bzw. beträgt bis zu 23,76 % (B11); für Anwärter um 60 €.
Der Familienzuschlag wird nicht erhöht und der Familiensonderzuschlag zum 31.12.2027 abgeschafft (Bewilligung bis 31.12.2026).
Die Arbeitszeit wird vom 01.03.2027 bis zum 31.07.2032 von 40h auf 41h erhöht.
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026 im Land Brandenburg wurde am 14.10.2026 verabschiedet.
payments
Nachzahlung 2026 berechnen: Das Gesetz gilt rückwirkend ab 01.01.2026 (Auszahlung voraussichtlich Dez. 2026).
Jetzt Nachzahlungsanspruch monatsgenau ermitteln →
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst in Brandenburg
Besoldungsrechner (Brutto-Netto) für Brandenburg (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von vergangenen Besoldungstabellen durchgeführt werden.
- Vorhandene Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
- Zulagen und Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
- Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Berechnung nach den jeweils gültigen Besoldungstabellen sowie dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums zur Lohnsteuerberechnung.
- Sozialversicherung & Vorsorge: Berücksichtigung der Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung sowie des steuermindernden Vorsorgeaufwands für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV nach Bürgerentlastungsgesetz) oder der pauschalen Beihilfe.