Krankenversicherung für Beamte

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist für Beamte und Anwärter eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen. Durch das System der Beihilfe unterscheidet sich die Absicherung grundlegend von der für Angestellte. Dieser Leitfaden erklärt die wesentlichen Optionen: Private Krankenversicherung (PKV), Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), GKV mit pauschaler Beihilfe sowie die freie Heilfürsorge.

Freie Heilfürsorge für Risikoberufe

Für Beamte mit besonderen Berufsrisiken (wie Soldaten, Polizeivollzugsbeamte, Berufsfeuerwehren oder Justizvollzugsbeamte - s. Geltungsbereich) greift anstelle der Beihilfe oft die freie Heilfürsorge.

  • Hierbei übernimmt der Dienstherr 100 Prozent der anfallenden und notwendigen Krankheitskosten als Sachbezug.
  • Die Heilfürsorge ist unwiderruflich und kann nicht auf Familienmitglieder übertragen werden. Familienmitglieder können regulär in der PKV mit Beihilfe oder in der GKV versichert werden - siehe hierzu PKV & Beihilfe.
  • Wichtig: Du musst zwingend eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Zudem solltest du für die Zeit nach der Pensionierung, in der die Heilfürsorge endet und Beihilfe gezahlt wird, frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung in der PKV abschließen - diese sichert deinen aktuellen Gesundheitszustand und dein aktuelles Eintrittsalter (also am besten direkt abschließen).

Geltungsbereich der Heilfürsorge

Die Gewährung der Heilfürsorge ist abhängig vom Dienstherrn und unterscheidet sich im regulären aktiven Dienst nach vier Modellen:

  • Freie Heilfürsorge: Bund (z. B. Bundespolizei, Bundeswehr), Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
  • Freie Heilfürsorge in Ausbildung / bestimmten Einheiten: Bayern, Berlin und Thüringen gewähren freie Heilfürsorge temporär während der Ausbildung (Vorbereitungsdienst) oder für Einsätze in geschlossenen Einheiten bzw. Bereitschaftspolizeien. Im regulären Einzeldienst greift danach die Beihilfe.
  • Heilfürsorge mit Eigenbeteiligung: In Hamburg (1,4 %), Niedersachsen (1,3 %) und Schleswig-Holstein (1,0 %) wird bei einer Entscheidung für die Heilfürsorge ein prozentualer Anteil vom Grundgehalt (inklusive eventueller Amtszulagen) einbehalten.
  • Beihilfe statt Heilfürsorge: Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland gewähren generell keine freie Heilfürsorge. Hier greift von Beginn an das Beihilfesystem.
Bundespolizei & Bundestag (BPolHfV):

Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag (Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung – BPolHfV).

Bundeswehr (BwHFV):

Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung – BwHFV) [sogenannte unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV)].

Ausnahme: Bundeskriminalamt:

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte im Bundeskriminalamt erhalten keine freie Heilfürsorge (stattdessen Beihilfe).

check_circle Vorteile
  • 100 % Kostenübernahme der notwendigen Krankheitskosten durch den Dienstherrn (Sachbezug).
  • Keine laufenden monatlichen Versicherungsbeiträge für den Beamten (Ausnahme: Pflegepflichtversicherung).
  • Abrechnung erfolgt oft direkt über den Dienstherrn oder Vertragsärzte (kein Einreichen von Rechnungen).
cancel Nachteile
  • Gilt ausschließlich für den Beamten. Familienangehörige benötigen eine eigene Absicherung.
  • Endet zumeist mit der Pensionierung. Danach greift die Beihilfe.
  • Zwingend notwendig: Eine kostenpflichtige Anwartschaftsversicherung in der PKV für die Zeit der Pension.

Mit unserem Krankenversicherungs-Assistenten kannst du prüfen, welche Absicherung für deine individuelle berufliche Situation optimal ist:

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