Krankenversicherung für Beamte

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist für Beamte und Anwärter eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen. Durch das System der Beihilfe unterscheidet sich die Absicherung grundlegend von der für Angestellte. Dieser Leitfaden erklärt die wesentlichen Optionen: Private Krankenversicherung (PKV), Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), GKV mit pauschaler Beihilfe sowie die freie Heilfürsorge.

Zum KV-Assistenten arrow_forward
Prüfe mit unserem Krankenversicherungs-Assistenten, welche Absicherung für deine individuelle berufliche Situation optimal ist.

Sonderweg: GKV mit pauschaler Beihilfe

Um die GKV für Beamte attraktiver zu machen, haben einige Bundesländer (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) die sogenannte "pauschale Beihilfe" eingeführt.

  • Entscheidet sich der Beamte für die GKV mit pauschaler Beihilfe, übernimmt der Dienstherr die Hälfte des GKV-Beitrags (ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten).
  • Diese Entscheidung ist bindend für die gesamte Dauer des Beamtenverhältnisses.

Wichtig:

Wenn du dich für das Modell der pauschalen Beihilfe entscheidest, bist du freiwillig gesetzlich versichert. Neben deinem regulären Gehalt können andere Einnahmen (wie Kapitalerträge und Mieterträge) bis zur Erreichung der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls für den Krankenversicherungsbeitrag herangezogen werden.

check_circle Vorteile
  • Hohe Kostenersparnis im Vergleich zur klassischen GKV, da der Dienstherr 50 % des Beitrags übernimmt.
  • Attraktiv für Beamte mit vielen Kindern, Vorerkrankungen oder nicht erwerbstätigen Ehepartnern (Familienversicherung greift).
  • Keine Rechnungsbürokratie und keine Gesundheitsprüfung.
cancel Nachteile
  • Andere Einnahmen wie Kapital- und Mieterträge erhöhen bis zur Beitragsbemessungsgrenze den GKV-Beitrag (anders als in der PKV).
  • Entscheidung ist unwiderruflich: Ein späterer Wechsel in das System Beihilfe + PKV ist ausgeschlossen.
  • Bei Wechsel in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe muss der Beitrag ggf. wieder zu 100 % selbst getragen werden.
  • Leistungsniveau verbleibt beim gesetzlichen Standard.