Sonderweg: GKV mit pauschaler Beihilfe
Um die GKV für Beamte attraktiver zu machen, haben einige Bundesländer (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) die sogenannte "pauschale Beihilfe" eingeführt.
- Entscheidet sich der Beamte für die GKV mit pauschaler Beihilfe, übernimmt der Dienstherr die Hälfte des GKV-Beitrags (ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten).
- Diese Entscheidung ist bindend für die gesamte Dauer des Beamtenverhältnisses.
- Hohe Kostenersparnis im Vergleich zur klassischen GKV, da der Dienstherr 50 % des Beitrags übernimmt.
- Attraktiv für Beamte mit vielen Kindern, Vorerkrankungen oder nicht erwerbstätigen Ehepartnern (Familienversicherung greift).
- Keine Rechnungsbürokratie und keine Gesundheitsprüfung.
- Entscheidung ist unwiderruflich: Ein späterer Wechsel in das System Beihilfe + PKV ist ausgeschlossen.
- Bei Wechsel in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe muss der Beitrag ggf. wieder zu 100 % selbst getragen werden.
- Leistungsniveau verbleibt beim gesetzlichen Standard.