Hier: Erhöhung der Besoldung um 5,54 %; Anwärter um 50 €.
Ein Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung ab 01.01.2026 liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet, sodass die hier hinterlegten Besoldungstabellen (über den 31.12.2025 hinaus) zunächst weiter angewendet werden.
Hier: Die rückwirkende Erhöhung der Besoldung soll zwischen 7,21 % (A5) und 17,94 % (A16) liegen bzw. bis zu 23,76 % (B11) betragen; für Anwärter um 60 €. Der Familienzuschlag wird nicht erhöht und der Familiensonderzuschlag zum 31.12.2027 abgeschafft (Bewilligung bis 31.12.2026).
Die Arbeitszeit wird vom 01.03.2027 bis zum 31.07.2032 von 40h auf 41h erhöht.
Vorläufige Prognose auf Basis des aktuellen Entwurfs, welcher als Drucksache in den Landtag eingebracht wurde - bisher nicht verabschiedet.
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infoInformationen
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 eingesehen werden.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche. ⓘ
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Lehrer in Berlin und Brandenburg können mit einer neuen GEW-App ihre Arbeitszeit dokumentieren, um verdeckte Mehrarbeit sichtbar zu machen und Ansprüche durchzusetzen.
Lehrer in Berlin und Brandenburg können mit einer neuen GEW-App ihre Arbeitszeit dokumentieren, um verdeckte Mehrarbeit sichtbar zu machen und Ansprüche durchzusetzen.
GEW startet App 'LehrZeit!' zur Dokumentation von Arbeitszeit und Überstunden für Lehrkräfte.
Länder Berlin und Brandenburg (außer Bremen) sehen Lehrer von EU-Arbeitszeiterfassungspflicht ausgenommen.
Studie: 2/3 der Berliner Lehrer leisten unbezahlte Mehrarbeit, 2,5 Überstunden pro Woche im Durchschnitt.
Bremen plant Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte im Schuljahr 2026/2027.
Fazit: Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe dürfen ihre Krankenversicherungsbeiträge künftig nicht mehr in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen, da die Beihilfezahlungen steuerlich angerechnet werden.
Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe dürfen ihre Krankenversicherungsbeiträge künftig nicht mehr in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen, da die Beihilfezahlungen steuerlich angerechnet werden.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2026 (3 K 3133/24): Pauschale Beihilfe mindert die als Sonderausgaben geltend gemachten Krankenversicherungsbeiträge.
Die pauschale Beihilfe ist nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei, steht jedoch in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den abzugsfähigen Beiträgen.
Bei der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr dem freiwillig gesetzlich versicherten Beamten 50 % der nachgewiesenen Krankenversicherungsbeiträge zu.
Fazit: Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
TV-L-Tarifeinigung vom 14.02.2026: Erhöhung der Entgelte um 5,8 % in drei Schritten; auch Anhebungen für Auszubildende (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege) und Praktikanten (TV Prakt-L).
Baden-Württemberg: Lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,82 % zum 01.04.2026, 2,0 % zum 01.03.2027 und 1,0 % zum 01.01.2028; Anwärterbezüge/Unterhaltsbeihilfen +60 € (01.04.2026), +60 € (01.03.2027), +30 € (01.01.2028).
Baden-Württemberg: Wechselschichtzulage steigt auf 200 €, Schichtzulagen +150 %, Zulage für Beamte im Krankenpflegedienst 187,50 €; Auszahlung der zum 01.04.2026 vorgesehenen Verbesserungen mit den Bezügen für August 2026 (Ende Juli 2026) unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.
Bayern: Verzögerung der Besoldungsanpassung um sechs Monate bestätigt (Finanzminister Füracker); Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Berlin: Abgeordnetenhaus beriet am 21.05.2026 in zweiter Lesung über das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027; Brandenburg kündigte Übertragung auf rund 32.500 Beamte und rund 20.100 Pensionäre an.
Fazit: Brandenburg führt als erstes Bundesland eine verfassungskonforme Besoldung ein, die rückwirkend zum 01.01.2026 gilt und voraussichtlich zweistellige Prozentsteigerungen bringt.
Brandenburg führt als erstes Bundesland eine verfassungskonforme Besoldung ein, die rückwirkend zum 01.01.2026 gilt und voraussichtlich zweistellige Prozentsteigerungen bringt.
Brandenburg wird als erstes Bundesland die Besoldung rückwirkend zum 01.01.2026 verfassungskonform gestalten.
Gewerkschaften (GdP, GEW, ver.di, IG BAU) erreichten in beamtenpolitischen Spitzengesprächen mit der Landesregierung einen Durchbruch.
GdP erwartet eine Besoldungsverbesserung im zweistelligen Prozentbereich.
Gewerkschaften künftig im Begleitgremium zur jährlichen Besoldungsanpassung vertreten.
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025
Fazit: Brandenburgs Landeshaushalt steht wegen deutlich steigender Beamtenkosten in Höhe von hunderten Millionen Euro vor einer neuen Finanzierungslücke – konkrete Besoldungsänderungen oder Termine werden im Artikel jedoch nicht genannt.
Brandenburgs Landeshaushalt steht wegen deutlich steigender Beamtenkosten in Höhe von hunderten Millionen Euro vor einer neuen Finanzierungslücke – konkrete Besoldungsänderungen oder Termine werden im Artikel jedoch nicht genannt.
Brandenburg muss hunderte Millionen Euro zusätzlich für Zahlungen an seine Beamten aufbringen.
Dadurch droht dem Landesetat eine neue Haushaltslücke im dreistelligen Millionenbereich.