Erhöhung der Besoldung um 5,54 %; Anwärter um 50 €.
Ein Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung ab 01.01.2026 liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet, sodass die hier hinterlegten Besoldungstabellen (über den 31.12.2025 hinaus) zunächst weiter angewendet werden.
Die rückwirkende Erhöhung der Besoldung soll zwischen 7,21 % (A5) und 17,94 % (A16) liegen bzw. bis zu 23,76 % (B11) betragen; für Anwärter um 60 €. Der Familienzuschlag wird nicht erhöht und der Familiensonderzuschlag zum 31.12.2027 abgeschafft (Bewilligung bis 31.12.2026).
Die Arbeitszeit wird vom 01.03.2027 bis zum 31.07.2032 von 40h auf 41h erhöht.
Vorläufige Prognose auf Basis des aktuellen Entwurfs, welcher als Drucksache in den Landtag eingebracht wurde - bisher nicht verabschiedet.
campaignBesoldungsticker Brandenburg
4 Meldungen
Zeitplan
Brandenburg: Auszahlung der Besoldungsanpassung mit Dezemberabrechnung avisiert
Die Bezügestelle plant die Auszahlung der rückwirkenden Besoldungserhöhungen und der aufgelaufenen Nachzahlungen mit den Bezügen für Dezember 2026 – vorausgesetzt, der Landtag stimmt dem Gesetzentwurf rechtzeitig zu.
Brandenburg: Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte wird von 40 auf 41 Stunden für den Zeitraum vom 01.03.2027 bis 31.07.2032 angehoben. Rechnerisch entspricht die Erhöhung um eine Wochenstunde einer relativen Besoldungsreduzierung von rund 2,5 % bezogen auf den Stundenlohn.
Gesetzentwurf
Brandenburg: Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Alimentation in Landtag eingebracht
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Besoldung vorgelegt: Rückwirkend zum 01.01.2026 sollen die Grundgehälter gestaffelt zwischen 7,21 % (A5) und 17,94 % (A16) bzw. bis zu 23,76 % (B11) steigen, für Anwärter um 60 €. Der Familienzuschlag wird nicht erhöht und der Familiensonderzuschlag soll zum 31.12.2027 auslaufen (Bewilligung bis 31.12.2026). Das Gesetz ist bisher noch nicht vom Landtag verabschiedet.
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche. ⓘ
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Zusammenfassung: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Originalquellen: Jede Meldung verlinkt direkt auf die Primärquelle (z. B. Gesetzentwürfe, Pressemitteilungen der Ministerien, Gewerkschaften oder Urteile).
Fazit: Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe dürfen ihre Krankenversicherungsbeiträge künftig nicht mehr in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen, da die Beihilfezahlungen steuerlich angerechnet werden.
Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe dürfen ihre Krankenversicherungsbeiträge künftig nicht mehr in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen, da die Beihilfezahlungen steuerlich angerechnet werden.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2026 (3 K 3133/24): Pauschale Beihilfe mindert die als Sonderausgaben geltend gemachten Krankenversicherungsbeiträge.
Die pauschale Beihilfe ist nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei, steht jedoch in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den abzugsfähigen Beiträgen.
Bei der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr dem freiwillig gesetzlich versicherten Beamten 50 % der nachgewiesenen Krankenversicherungsbeiträge zu.
Fazit: Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
TV-L-Tarifeinigung vom 14.02.2026: Erhöhung der Entgelte um 5,8 % in drei Schritten; auch Anhebungen für Auszubildende (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege) und Praktikanten (TV Prakt-L).
Baden-Württemberg: Lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,82 % zum 01.04.2026, 2,0 % zum 01.03.2027 und 1,0 % zum 01.01.2028; Anwärterbezüge/Unterhaltsbeihilfen +60 € (01.04.2026), +60 € (01.03.2027), +30 € (01.01.2028).
Baden-Württemberg: Wechselschichtzulage steigt auf 200 €, Schichtzulagen +150 %, Zulage für Beamte im Krankenpflegedienst 187,50 €; Auszahlung der zum 01.04.2026 vorgesehenen Verbesserungen mit den Bezügen für August 2026 (Ende Juli 2026) unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.
Bayern: Verzögerung der Besoldungsanpassung um sechs Monate bestätigt (Finanzminister Füracker); Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Berlin: Abgeordnetenhaus beriet am 21.05.2026 in zweiter Lesung über das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027; Brandenburg kündigte Übertragung auf rund 32.500 Beamte und rund 20.100 Pensionäre an.
Fazit: Brandenburg führt als erstes Bundesland eine verfassungskonforme Besoldung ein, die rückwirkend zum 01.01.2026 gilt und voraussichtlich zweistellige Prozentsteigerungen bringt.
Brandenburg führt als erstes Bundesland eine verfassungskonforme Besoldung ein, die rückwirkend zum 01.01.2026 gilt und voraussichtlich zweistellige Prozentsteigerungen bringt.
Brandenburg wird als erstes Bundesland die Besoldung rückwirkend zum 01.01.2026 verfassungskonform gestalten.
Gewerkschaften (GdP, GEW, ver.di, IG BAU) erreichten in beamtenpolitischen Spitzengesprächen mit der Landesregierung einen Durchbruch.
GdP erwartet eine Besoldungsverbesserung im zweistelligen Prozentbereich.
Gewerkschaften künftig im Begleitgremium zur jährlichen Besoldungsanpassung vertreten.
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025
Fazit: Brandenburgs Landeshaushalt steht wegen deutlich steigender Beamtenkosten in Höhe von hunderten Millionen Euro vor einer neuen Finanzierungslücke – konkrete Besoldungsänderungen oder Termine werden im Artikel jedoch nicht genannt.
Brandenburgs Landeshaushalt steht wegen deutlich steigender Beamtenkosten in Höhe von hunderten Millionen Euro vor einer neuen Finanzierungslücke – konkrete Besoldungsänderungen oder Termine werden im Artikel jedoch nicht genannt.
Brandenburg muss hunderte Millionen Euro zusätzlich für Zahlungen an seine Beamten aufbringen.
Dadurch droht dem Landesetat eine neue Haushaltslücke im dreistelligen Millionenbereich.