Krankenversicherung für Beamte

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist für Beamte und Anwärter eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen. Durch das System der Beihilfe unterscheidet sich die Absicherung grundlegend von der für Angestellte. Dieser Leitfaden erklärt die wesentlichen Optionen: Private Krankenversicherung (PKV), Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), GKV mit pauschaler Beihilfe sowie die freie Heilfürsorge.

Absicherung von Familienangehörigen

Ein großer Vorteil des Beihilfesystems ist die Berücksichtigung von Ehepartnern und Kindern.

  • Ehepartner/Lebensgefährten: Sie erhalten bis zu 70 Prozent Beihilfe, sofern ihr eigenes Einkommen eine bestimmte, festgesetzte Grenze nicht überschreitet.
  • Kinder: Berücksichtigungsfähige Kinder (für die Kindergeld bezogen wird, maximal bis zum 25. Lebensjahr) erhalten 80 Prozent Beihilfe. Für die restlichen 20 Prozent muss eine private Restkostenversicherung abgeschlossen werden.
  • Wichtig bei Neugeborenen (Kindernachversicherung): Wird ein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der PKV des Elternteils angemeldet, greift der gesetzliche Kontrahierungszwang. Das Kind muss ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge aufgenommen werden – selbst wenn es mit Erkrankungen geboren wird.
shield Modell PKV + Beihilfe
  • Kinder: Erhalten 80 % Beihilfe, PKV dadurch sehr günstig (Premium-Leistungen).
  • Ehepartner: Erhalten bis zu 70 % Beihilfe (strenge Einkommensgrenzen beachten), eigener Restkostentarif nötig.
  • Aufwand: Rechnungen für die Familie müssen zur Erstattung eingereicht werden.
groups Modell GKV (Familienversicherung)
  • Kinder & Partner: Kostenlos mitversichert (sofern Einkommensgrenzen / JAEG bei gemischt versicherten Eltern nicht überschritten werden).
  • Leistungen: Gesetzlicher Standard (Zuzahlungen bei Zahnspangen, Brillen etc. möglich).
  • Aufwand: Karte vorzeigen. Keine Rechnungsbürokratie.

Sonderfall: Wie wird das Kind versichert, wenn ein Elternteil nicht in der PKV ist?

Sind die Eltern verheiratet und ein Elternteil ist gesetzlich (GKV), der andere privat (PKV) versichert (sogenannte „gemischt versicherte Ehepaare“), kann das Kind nicht immer beitragsfrei in der GKV-Familienversicherung mitversichert werden.

Eine kostenlose Familienversicherung für das Kind ist gesetzlich ausgeschlossen, wenn alle folgenden drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Die Eltern sind miteinander verheiratet oder verpartnert.
  • Das regelmäßige monatliche Bruttoeinkommen des PKV-versicherten Elternteils liegt über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze / JAEG – im Jahr 2026 beträgt diese 77.400 € jährlich bzw. 6.450 € monatlich).
  • Das Einkommen des privat versicherten Elternteils ist regelmäßig höher als das des gesetzlich versicherten Elternteils.

Trifft diese Konstellation zu, muss das Kind kostenpflichtig versichert werden. Hierbei gibt es zwei Wege:

  1. Private Krankenversicherung (PKV): Das Kind wird privat über einen Quotentarif (meist 20% Restkostenversicherung) versichert. Der Dienstherr übernimmt für beihilfeberechtigte Kinder in der Regel 80% der Krankheitskosten über die Beihilfe, was den Eigenanteil der PKV sehr günstig macht.
  2. Freiwillige GKV-Mitgliedschaft: Das Kind kann gegen einen eigenen, monatlichen Beitrag freiwillig in der GKV versichert werden. Ein Beihilfeanspruch für laufende Behandlungen besteht hierbei jedoch nicht, da die GKV bereits voll leistet.

Hinweis: Sind die Eltern nicht verheiratet, ist eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV des gesetzlich versicherten Elternteils unabhängig vom Einkommen des PKV-versicherten Elternteils immer möglich.

Mit unserem Krankenversicherungs-Assistenten kannst du prüfen, welche Absicherung für deine individuelle berufliche Situation optimal ist:

Zum KV-Assistenten arrow_forward