Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Grundsätzlich steht es Beamten frei, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben (als freiwilliges Mitglied).
- Das Kostenproblem: Im klassischen System zahlt der Dienstherr keinen Arbeitgeberzuschuss zur GKV. Der Beamte muss den gesamten Beitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags aus eigener Tasche zahlen (Ausnahme: "GKV mit pauschaler Beihilfe").
Wichtig:
Wenn du dich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidest, bist du freiwillig gesetzlich versichert. Neben deinem regulären Gehalt können andere Einnahmen (wie Kapitalerträge und Mieterträge) bis zur Erreichung der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls für den Krankenversicherungsbeitrag herangezogen werden.
- Beitragsfreie Familienversicherung für Kinder und Ehepartner (ohne eigenes Einkommen).
- Keine Gesundheitsprüfung (Aufnahme unabhängig von Vorerkrankungen).
- Keine Vorleistungspflicht (Abrechnung direkt über die Versichertenkarte).
- Beitrag sinkt automatisch bei Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit) oder in der Pension.
- Andere Einnahmen wie Kapital- und Mieterträge erhöhen bis zur Beitragsbemessungsgrenze den GKV-Beitrag (anders als in der PKV).
- Extrem teuer: Der Beamte zahlt 100 % des Beitrags (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) plus Zusatzbeitrag selbst.
- Ausschließlich GKV-Regelleistungen (kein Privatpatienten-Status).
- Der individuelle Beihilfeanspruch für Krankheitskosten verfällt komplett.