Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Grundsätzlich steht es Beamten frei, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben (als freiwilliges Mitglied).
- Das Kostenproblem: Im klassischen System zahlt der Dienstherr keinen Arbeitgeberzuschuss zur GKV. Der Beamte muss den gesamten Beitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags aus eigener Tasche zahlen (Ausnahme: "GKV mit pauschaler Beihilfe").
- Beitragsfreie Familienversicherung für Kinder und Ehepartner (ohne eigenes Einkommen).
- Keine Gesundheitsprüfung (Aufnahme unabhängig von Vorerkrankungen).
- Keine Vorleistungspflicht (Abrechnung direkt über die Versichertenkarte).
- Beitrag sinkt automatisch bei Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit) oder in der Pension.
- Extrem teuer: Der Beamte zahlt 100 % des Beitrags (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) plus Zusatzbeitrag selbst.
- Ausschließlich GKV-Regelleistungen (kein Privatpatienten-Status).
- Der individuelle Beihilfeanspruch für Krankheitskosten verfällt komplett.