Krankenversicherung für Beamte

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist für Beamte und Anwärter eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen. Durch das System der Beihilfe unterscheidet sich die Absicherung grundlegend von der für Angestellte. Dieser Leitfaden erklärt die wesentlichen Optionen: Private Krankenversicherung (PKV), Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), GKV mit pauschaler Beihilfe sowie die freie Heilfürsorge.

Die Private Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfe

Die meisten Beamten entscheiden sich für die private Krankenversicherung. Der Grund dafür ist die Beihilfe: Der Dienstherr (Bund oder Land) übernimmt einen großen Teil der Krankheitskosten als finanzielle Unterstützung.

  • Der Beihilfesatz: Dieser beträgt für aktive Beamte in der Regel 50 Prozent (bei maximal einem Kind). Für Beamte mit mindestens zwei Kindern sowie für Beamte während der Elternzeit steigt der Satz auf 70 Prozent.
  • Der PKV-Tarif (Quotentarif): Die PKV muss somit nicht die vollen Kosten tragen, sondern deckt lediglich die verbleibende Differenz (z.B. 50 oder 30 Prozent) ab. Das macht die PKV für Beamte im Vergleich zu Selbstständigen oft deutlich günstiger.
  • Entlastung im Ruhestand: Mit dem Eintritt in die Pension erhöht sich der Beihilfesatz auf 70 Prozent. Der von der PKV abzusichernde Anteil sinkt entsprechend auf 30 Prozent, was die Beitragslast im Alter spürbar senkt.
  • Beihilfeergänzungstarife: Da die Beihilfe nicht bei allen medizinischen Leistungen (z. B. hochwertigem Zahnersatz oder Einzelzimmern) in voller Höhe leistet, entstehen Deckungslücken. Diese können über einen speziellen Beihilfeergänzungstarif innerhalb der PKV geschlossen werden.
  • Hinweis: Die Wahl für eine PKV ist grundsätzlich unwiderruflich: eine Rückkehr in die GKV ist für Beamte in der Regel ausgeschlossen.
check_circle Vorteile
  • Sehr günstige Beiträge in jungen Jahren und bei Eintritt, da nur der Restkostenanteil versichert wird.
  • Privatpatienten-Status (kürzere Wartezeiten bei Fachärzten, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer).
  • Beihilfesatz steigt im Alter (Pension) auf 70 %, was den PKV-Beitrag entlastet.
  • Leistungen sind vertraglich garantiert und können nicht gestrichen werden.
  • Wenn bei der PKV keine Rechnungen eingereicht werden, kann man Beitragsrückerstattungen von bis zu drei Monatsbeiträgen erhalten.
cancel Nachteile
  • Gesundheitsprüfung bei Eintritt erforderlich. Bei schweren Vorerkrankungen greift die Öffnungsaktion (max. 30 % Risikozuschlag), diese muss jedoch zwingend innerhalb der ersten 6 Monate nach Eintritt in das Beamtenverhältnis genutzt werden.
  • Vorleistungspflicht: Arztrechnungen müssen oft vorfinanziert und selbst eingereicht werden, bevor Beihilfe und PKV erstatten (führt aus eigener Erfahrung zu einer "Zettelwirtschaft").
  • Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner benötigen einen eigenen, kostenpflichtigen Tarif.

Sonderfall: Beamtenanwärter und Referendare

Für die Zeit als Anwärter oder Referendar (Beamte auf Widerruf) bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle, sehr preiswerte Anwärtertarife an. Diese sind so günstig, da temporär noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Mit der Verbeamtung auf Probe wandeln sich diese Tarife dann ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in vollwertige Beihilfetarife um.

Mit unserem Krankenversicherungs-Assistenten kannst du prüfen, welche Absicherung für deine individuelle berufliche Situation optimal ist:

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