Da die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) noch aussteht, behält diese Tabelle zunächst über den 31.03.2026 hinaus ihre Gültigkeit und wird vorerst weiter angewendet.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 2,82 %; Anwärter um 60 €. Die Amtszulagen, der Familienzuschlag sowie Teile der Erschwerniszulagen und der Mehrarbeitsvergütung werden ebenfalls um 2,82 % erhöht.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs aus Juni 2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen (Amtszulagen, der Familienzuschlag sowie Teile der Erschwerniszulagen und der Mehrarbeitsvergütung) um 2 %; Anwärter um 60 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs aus Juni 2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen (Amtszulagen, der Familienzuschlag sowie Teile der Erschwerniszulagen und der Mehrarbeitsvergütung) um 1 %; Anwärter um 30 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs aus Juni 2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 200 €. Erhöhung der Zulagen und des Familienzuschlags um 4,76 %. Erhöhung der Zulagen für das dritte und weitere Kinder um 25 %.
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infoInformationen
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Besoldungstabellen bis 2024 vor.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 41 Stunden in der Woche.
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Strukturzulagen, Stellenzulagen, Amtszulagen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Das deutsche Beamtenbesoldungssystem ist komplex und führt zu erheblichen Unterschieden zwischen Bundesländern, wobei Familienzuschläge besonders stark variieren.
Das deutsche Beamtenbesoldungssystem ist komplex und führt zu erheblichen Unterschieden zwischen Bundesländern, wobei Familienzuschläge besonders stark variieren.
Schleswig-Holstein: Mehr als 90.000 Beamte und Pensionäre erhalten Nachzahlungen.
Einzelne Nachzahlungen können mehr als 13.000 Euro betragen.
Familienzuschläge in NRW: Bis zu 3.400 Euro monatlich für verheiratete Beamte mit vier Kindern in Wohngebieten mit hohem Mietniveau.
Familienzuschläge in Baden-Württemberg: 989 Euro pro Monat für das dritte und weitere Kinder.
Bundesbeamte, Bundesrichter und Soldaten erhielten im Vorjahr 826 Millionen Euro an Familienzuschlägen.
Bundesverfassungsgericht: Maßstab für untere Besoldungsgrenze ist die Prekaritätsschwelle (80 % des Median-Äquivalenzeinkommens).
Fazit: Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
TV-L-Tarifeinigung vom 14.02.2026: Erhöhung der Entgelte um 5,8 % in drei Schritten; auch Anhebungen für Auszubildende (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege) und Praktikanten (TV Prakt-L).
Baden-Württemberg: Lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,82 % zum 01.04.2026, 2,0 % zum 01.03.2027 und 1,0 % zum 01.01.2028; Anwärterbezüge/Unterhaltsbeihilfen +60 € (01.04.2026), +60 € (01.03.2027), +30 € (01.01.2028).
Baden-Württemberg: Wechselschichtzulage steigt auf 200 €, Schichtzulagen +150 %, Zulage für Beamte im Krankenpflegedienst 187,50 €; Auszahlung der zum 01.04.2026 vorgesehenen Verbesserungen mit den Bezügen für August 2026 (Ende Juli 2026) unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.
Bayern: Verzögerung der Besoldungsanpassung um sechs Monate bestätigt (Finanzminister Füracker); Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Berlin: Abgeordnetenhaus beriet am 21.05.2026 in zweiter Lesung über das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027; Brandenburg kündigte Übertragung auf rund 32.500 Beamte und rund 20.100 Pensionäre an.
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025
Fazit: Ärzte an baden-württembergischen Unikliniken machen regelmäßig Überstunden, die teilweise nicht erfasst werden, was der Marburger Bund als Arbeitszeitbetrug bezeichnet.
Ärzte an baden-württembergischen Unikliniken machen regelmäßig Überstunden, die teilweise nicht erfasst werden, was der Marburger Bund als Arbeitszeitbetrug bezeichnet.
Umfrage des Marburger Bundes an vier Unikliniken in Baden-Württemberg (Heidelberg, Freiburg, Tübingen, Ulm) durchgeführt.
820 Ärztinnen und Ärzte teilnahmen an der Befragung (März bis April 2025).
Bei rund 60 % der Befragten sollen wöchentlich bis zu zehn Stunden Arbeit nicht erfasst werden.
Tarifvertrag verpflichtet seit Januar 2025 zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit.