Besoldung BremenBesoldungsrunden, Tabellen, Rechner & News • Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen
Die zentrale Besoldungsübersicht für Bremen: Hier findest du alle aktuellen und vergangenen Besoldungsrunden, Grundgehaltstabellen (A, B, C, R, W und Anwärter) sowie Rechner und News für Beamte, Richter und Staatsanwälte. Wähle unten einen Zeitraum aus, um die detaillierten Tabellen einzusehen.
Besoldungsrunden im Überblick
Aktuell gültig (+2,80 %)
Apr 2026 – Feb 2027
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Beschlossen (+2 %)
Mär – Dez 2027
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Beschlossen (+1 %)
ab Jan 2028
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Archiv (4 Runden)
Alle anzeigen
Archivierte Besoldungstabellen vergangener Jahre
Archiv (+3,8 %)
Dez 2024 – Mär 2026
Archiv (+3,8 %)
Dez 2024 – Mär 2026
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Archiv (+200 €)
Nov – Nov 2024
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Besoldungsticker Bremen
3 MeldungenBremen: Senat und Bürgerschaft beschließen Besoldungsneuregelung 2024–2028
Bremen: Senat legt Eckpunkte zur Behebung des verfassungswidrigen Untermaßes vor
Informationen
- Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Besoldungstabellen bis 2024 vor.
- Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
- Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 41 Stunden in der Woche.
- Urlaub: Der reguläre Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Bis zu 4 Tage (ab vollendetem 50. Lebensjahr bis zu 5 Tage) Zusatzurlaub im Kalenderjahr bei Wechselschicht-, Schicht- und Nachtdienst.
- Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
- Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
- Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
- Rechtsgrundlagen / Quellen: Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG), Bremische Erschwerniszulagenverordnung (BremEZulV)
Aktuelle Meldungen (Bremen)
KI-Zusammenfassung: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Originalquellen: Jede Meldung verlinkt direkt auf die Primärquelle (z. B. Gesetzentwürfe, Pressemitteilungen der Ministerien, Gewerkschaften oder Urteile).
Bildungsverwaltung bestreitet Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte (allen Ernstes)
- Die GEW Berlin hat zum 18. August die App „LehrZeit!“ gestartet, mit der Mitglieder Arbeitszeit und Überstunden dokumentieren können.
- Die Berliner Bildungsverwaltung vertritt gemeinsam mit fast allen Bundesländern (außer Bremen) die Auffassung, dass Lehrkräfte von der europarechtlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen sind.
- Das Bundesarbeitsministerium hatte zuvor schriftlich erklärt, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergebe sich bereits unmittelbar aus dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 und gelte für alle angestellten Lehrkräfte; für beamtete Lehrkräfte gelten die beamtenrechtlichen Regelungen der Länder.
- Rechtsgrundlage sind zwei Gerichtsentscheidungen: Der EuGH verpflichtete die Mitgliedstaaten 2019 zu einer verlässlichen Arbeitszeiterfassung, das Bundesarbeitsgericht stellte 2022 fest, dass Arbeitgeber ein Erfassungssystem bereitstellen müssen.
- Bremen startet zum neuen Schuljahr einen Modellversuch zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte; eine von der GEW unterstützte Untersuchung der Universität Göttingen belegt die Differenz zwischen vorgesehener und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit in Berlin.
Neue GEW-App dokumentiert Lehrkräfte-Arbeitszeit – Druck auf Kultusminister wächst
- GEW Hessen stellt Mitgliedern eine Web-App zur Arbeitszeiterfassung bereit, die Unterricht, Vor-/Nachbereitung, Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen und Schulveranstaltungen erfasst und Soll-Arbeitszeiten automatisch berechnet.
- Die GEW Berlin kündigt an, die App zum Beginn des neuen Schuljahres ebenfalls anzubieten; dort soll sie der Vorbereitung von Musterverfahren und der Geltendmachung von Mehrarbeitsansprüchen gegenüber dem Land dienen.
- Bremen hat zum Schuljahresbeginn als erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung an Schulen gestartet.
- Hintergrund: EuGH und Bundesarbeitsgericht verpflichten Arbeitgeber grundsätzlich zur systematischen Arbeitszeiterfassung; eine flächendeckende Umsetzung an Schulen fehlt bislang.
Verfassungskonforme Alimentation darf nicht durch Mehrbelastung erkauft werden
- Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesetzgeber in Bund und Ländern mehrfach zur verfassungskonformen Ausgestaltung der Beamtenbesoldung verpflichtet.
- Bremen hat die 41-Stunden-Woche für Landesbeamte bereits eingeführt; ähnliche Schritte werden in weiteren Ländern diskutiert.
- Im Bereich des Bundes gilt die 41-Stunden-Woche bereits; dort werden Stellen pauschal gekürzt.
- EVG und DGB warnen davor, die Besoldungsanpassungen zur amtsangemessenen Alimentation durch Arbeitszeitverlängerung, höheren Arbeitsdruck oder Stellenabbau gegenzufinanzieren.