Hier: Erhöhung der Besoldung um 2,80 %; Anwärter um 60 € (inkl. Einberechnung der rückwirkenden Erhöhung von 2,5% zum 01.01.2024).
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 2 %; Anwärter um 60 €.
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 3,8 %; Anwärter um 50 € (inkl. Einberechnung der rückwirkenden Erhöhung von 2,5% zum 01.01.2024).
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Hier: Fixe Erhöhung um 200 € zum 01.10.2024 (100 € bei Anwärtern) (inkl. Einberechnung der rückwirkenden Erhöhung von 2,5% zum 01.01.2024).
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Hier: Rückwirkende Erhöhung um 2,5 % zum 01.01.2024.
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
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infoInformationen
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Besoldungstabellen bis 2024 vor.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 41 Stunden in der Woche. ⓘ
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Für angestellte Lehrkräfte in Berlin ist die Frage der Arbeitszeiterfassung rechtlich ungeklärt und umstritten – die GEW bietet nun eine eigene App an, mit der Lehrkräfte Überstunden selbst dokumentieren und ggf. belegen können.
Für angestellte Lehrkräfte in Berlin ist die Frage der Arbeitszeiterfassung rechtlich ungeklärt und umstritten – die GEW bietet nun eine eigene App an, mit der Lehrkräfte Überstunden selbst dokumentieren und ggf. belegen können.
Die GEW Berlin hat zum 18. August die App „LehrZeit!“ gestartet, mit der Mitglieder Arbeitszeit und Überstunden dokumentieren können.
Die Berliner Bildungsverwaltung vertritt gemeinsam mit fast allen Bundesländern (außer Bremen) die Auffassung, dass Lehrkräfte von der europarechtlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen sind.
Das Bundesarbeitsministerium hatte zuvor schriftlich erklärt, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergebe sich bereits unmittelbar aus dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 und gelte für alle angestellten Lehrkräfte; für beamtete Lehrkräfte gelten die beamtenrechtlichen Regelungen der Länder.
Rechtsgrundlage sind zwei Gerichtsentscheidungen: Der EuGH verpflichtete die Mitgliedstaaten 2019 zu einer verlässlichen Arbeitszeiterfassung, das Bundesarbeitsgericht stellte 2022 fest, dass Arbeitgeber ein Erfassungssystem bereitstellen müssen.
Bremen startet zum neuen Schuljahr einen Modellversuch zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte; eine von der GEW unterstützte Untersuchung der Universität Göttingen belegt die Differenz zwischen vorgesehener und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit in Berlin.
Fazit: Lehrkräfte können künftig ihre tatsächliche Arbeitsbelastung per GEW-App dokumentieren – Gewerkschaften nutzen die Daten, um Überlastung nachzuweisen und Mehrarbeitsansprüche gegenüber den Ländern durchzusetzen.
Lehrkräfte können künftig ihre tatsächliche Arbeitsbelastung per GEW-App dokumentieren – Gewerkschaften nutzen die Daten, um Überlastung nachzuweisen und Mehrarbeitsansprüche gegenüber den Ländern durchzusetzen.
GEW Hessen stellt Mitgliedern eine Web-App zur Arbeitszeiterfassung bereit, die Unterricht, Vor-/Nachbereitung, Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen und Schulveranstaltungen erfasst und Soll-Arbeitszeiten automatisch berechnet.
Die GEW Berlin kündigt an, die App zum Beginn des neuen Schuljahres ebenfalls anzubieten; dort soll sie der Vorbereitung von Musterverfahren und der Geltendmachung von Mehrarbeitsansprüchen gegenüber dem Land dienen.
Bremen hat zum Schuljahresbeginn als erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung an Schulen gestartet.
Hintergrund: EuGH und Bundesarbeitsgericht verpflichten Arbeitgeber grundsätzlich zur systematischen Arbeitszeiterfassung; eine flächendeckende Umsetzung an Schulen fehlt bislang.
Fazit: Bundes- und Landesbeamte drohen trotz verfassungskonformer Besoldungserhöhungen eine faktische Schlechterstellung durch längere Arbeitszeiten und Stellenabbau – die EVG fordert die Umsetzung der Alimentationsvorgaben ohne Kompensations Einschnitte.
Bundes- und Landesbeamte drohen trotz verfassungskonformer Besoldungserhöhungen eine faktische Schlechterstellung durch längere Arbeitszeiten und Stellenabbau – die EVG fordert die Umsetzung der Alimentationsvorgaben ohne Kompensations Einschnitte.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesetzgeber in Bund und Ländern mehrfach zur verfassungskonformen Ausgestaltung der Beamtenbesoldung verpflichtet.
Bremen hat die 41-Stunden-Woche für Landesbeamte bereits eingeführt; ähnliche Schritte werden in weiteren Ländern diskutiert.
Im Bereich des Bundes gilt die 41-Stunden-Woche bereits; dort werden Stellen pauschal gekürzt.
EVG und DGB warnen davor, die Besoldungsanpassungen zur amtsangemessenen Alimentation durch Arbeitszeitverlängerung, höheren Arbeitsdruck oder Stellenabbau gegenzufinanzieren.
Fazit: Bremen startet als erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – die Ergebnisse könnten bundesweit als Blaupause für die Umsetzung der BAG-Rechtsprechung an Schulen dienen.
Bremen startet als erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – die Ergebnisse könnten bundesweit als Blaupause für die Umsetzung der BAG-Rechtsprechung an Schulen dienen.
Bremen erkennt als erstes Bundesland ausdrücklich eine rechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte an (Basis: § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, gestützt auf BAG-Urteil von 2022).
Pilotprojekt ab August 2026 an neun Schulen in Bremen und Bremerhaven: digitale Erfassung der gesamten Arbeitszeit, einschließlich Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elterngesprächen, Aufsichten und Verwaltungsaufgaben.
Das bisherige Unterrichtsdeputat bleibt unverändert; Projektergebnisse sollen anderen Bundesländern als Orientierung dienen, Begleitung durch die Deutsche Telekom Stiftung.
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025