Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Besoldungstabellen bis 2025 vor.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025
Fazit: Beamte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine spürbare Gehaltserhöhung von 5,8 %, während gleichzeitig verfassungsrechtliche Bedenken bei der Besoldungsstruktur bestehen bleiben.
Beamte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine spürbare Gehaltserhöhung von 5,8 %, während gleichzeitig verfassungsrechtliche Bedenken bei der Besoldungsstruktur bestehen bleiben.
Übertragung des Tarifabschlusses auf 17.700 aktive Landesbeamte und 12.000 Pensionäre in Mecklenburg-Vorpommern
Erhöhung um 5,8 % bis Anfang 2028, rückwirkend auf Juni
Personalkostensteigerung um 88 Millionen Euro
Richterbund fordert generelle Erhöhung aller Grundgehälter um 3,679 % zur Beseitigung verfassungsrechtlicher Bedenken
Fazit: Für Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern läuft ein Volksbegehren für bessere Personalschlüssel, doch der Streit zwischen GEW und ver.di über Mitgliederwerbung zeigt eine gespaltene Gewerkschaftsfront statt eines gemeinsamen Vorgehens.
Für Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern läuft ein Volksbegehren für bessere Personalschlüssel, doch der Streit zwischen GEW und ver.di über Mitgliederwerbung zeigt eine gespaltene Gewerkschaftsfront statt eines gemeinsamen Vorgehens.
GEW und Kita-Landeselternrat sammeln seit rund vier Wochen Unterschriften für ein Volksbegehren in Mecklenburg-Vorpommern, das kleinere Kita-Gruppen und eine bessere Fachkraft-Kind-Relation per Gesetz verankern soll.
Mitgliederwerbung des Landeselternrats-Vorsitzenden für die GEW löst Kritik von ver.di und VBE aus; ver.di bezeichnet sich als tarifführende Gewerkschaft im Kita-Bereich und befürchtet eine Schwächung der Tarifbindung.
Die GEW vertritt nach eigenen Angaben 3.000 Beschäftigte in der Kindertagesförderung in MV mit eigenen Tarifverträgen; ver.di hat das Volksbegehren nicht unterstützt und setzt auf direkte Verhandlungen mit der Landesregierung.
Fazit: Beamte und Richter in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ab April 2026 eine schrittweise Besoldungsanhebung, die dem Tarifabschluss für Angestellte entspricht.
Beamte und Richter in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ab April 2026 eine schrittweise Besoldungsanhebung, die dem Tarifabschluss für Angestellte entspricht.
Besoldungsanhebung für Beamte und Richter in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. April um 2,8 %, mindestens jedoch um 100 €.
Zusätzliche Erhöhung um 2 % zum 1. März 2027 und weitere 1 % zum 1. Januar 2028.
Anwärterbezüge steigen um 60 € zum 1. April 2026, weitere 60 € zum 1. März 2027 und 30 € zum 1. Januar 2028.
Gesetzentwurf soll noch im ersten Halbjahr an den Landtag geschickt werden.