Niedersachsen: Gesetzentwurf zur Verfassungskonforme Alimentation und Übertragung der Tarifeinigung
Zur verfassungskonformen Besoldungsanpassung plant das Land Niedersachsen grundlegende Reformen: Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) soll direkt in das Grundgehalt integriert werden (+165,72 € rückwirkend ab 01.01.2026 bzw. +170,36 € ab 01.04.2026). Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) soll für alle Beamtinnen und Beamten auf einheitlich 1.200 € und für das 1. und 2. Kind auf jeweils 375 € erhöht werden. Zudem sind die weiteren Stufen der TV-L-Übernahme abgebildet (+2,5 % zum 01.03.2027 [hier: 0,5 % mehr als im TV-L-Ergebnis], Anwärter +120 €; +1,0 % zum 01.01.2028, Anwärter +30 €). Für das Jahr 2025 ist eine zusätzliche Sonderzahlung vorgesehen (A9: +520 €, A10–A12: +300 €, A13: +200 €). Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.