Besoldungstabellen Niedersachsen
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen

Hier findest du die Besoldungsübersicht für Niedersachsen (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).

Besoldungsrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig
01.04.2026 - 28.02.2027 (+2,8 %, mind. 100 €)
Details
Hier: Erhöhung der Besoldung um 2,8 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Familienzuschlag, Amtszulagen, Allgemeine Stellenzulage und Mehrarbeitsvergütung werden um 2,8 % erhöht.

Basis ist das am 02.06.2026 verkündete Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die niedersächsische Landesregierung (Zustimmung durch Landtag am 27.05.2026). Im Gegensatz zum abgeschlossenen Tarifvertrag (TV-L) ist in dem Gesetz nur der Zeitraum ab 01.04.2026 mit abgebildet.
history Archiv (1 Runde)
Alle anzeigen
Archivierte Besoldungstabellen vergangener Jahre
01.02.2025 - 31.03.2026 (+5,50 %)
Details
Hier: Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.
Hinweis 1: Für das Jahr 2025 wird rückwirkend eine Einmalzahlung in Höhe von 800 € für die Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 € für die übrigen Besoldungsgruppen und 250 € für Anwärter:innen in einer der kommenden Besoldungszahlungen mit ausgezahlt (Stand: 03.03.2026).
Hinweis 2: Ein Gesetzesentwurf für die Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet. Daher behält diese Tabelle zunächst über den 31.03.2026 hinaus ihre Gültigkeit.
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Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Besoldungstabellen bis 2025 vor.
  • Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
  • Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
  • Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
  • Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
  • Rechtsgrundlagen / Quellen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG), Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO)
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