Besoldungstabellen Niedersachsen
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen

Hier findest du die Besoldungsübersicht für Niedersachsen (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).

Besoldungsrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig
01.04.2026 - 28.02.2027 (+2,8 %, mind. 100 €)
Details
Erhöhung der Besoldung um 2,8 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Familienzuschlag, Amtszulagen, Allgemeine Stellenzulage und Mehrarbeitsvergütung werden um 2,8 % erhöht.

Basis ist das am 02.06.2026 verkündete Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die niedersächsische Landesregierung (Zustimmung durch Landtag am 27.05.2026). Im Gegensatz zum abgeschlossenen Tarifvertrag (TV-L) ist in dem Gesetz nur der Zeitraum ab 01.04.2026 mit abgebildet.
pending_actionsPrognose
01.01.2026 - 31.03.2026 (+165,72 €)
Details
Rückwirkende Erhöhung der Grundgehälter zum 01.01.2026 um 165,72 € durch die geplante Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 (Verheiratete); keine Änderung für Anwärter.
Die Sonderzahlung wird für alle Beamtinnen und Beamte auf einheitlich 1.200 € erhöht und die für das 1. und 2. Kind auf 375 €.

Vorläufige Prognose auf Basis des aktuellen Gesetzesentwurfs.
pending_actionsPrognose
01.04.2026 - 28.02.2027 (+170,36 €)
Details
Erhöhung der Grundgehälter zum 01.04.2026 um 170,36 € gegenüber der bisherigen Tabelle durch die geplante Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 (Verheiratete); Anwärter um 60 €.
Die Sonderzahlung wird für alle Beamtinnen und Beamte auf einheitlich 1.200 € erhöht und die für das 1. und 2. Kind auf 375 €.

Vorläufige Prognose auf Basis des aktuellen Gesetzesentwurfs.
pending_actionsPrognose
01.03.2027 - 31.12.2027 (+2,5 %)
Details
Erhöhung der Grundgehälter um 2,5 %; Anwärter um 120 € (aufbauend auf der Prognose zum 01.04.2026).

Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs zur Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 ins Grundgehalt sowie der Tarifergebnisübernahme.
pending_actionsPrognose
01.01.2028 - ? (+1 %)
Details
Erhöhung der Grundgehälter um 1 %; Anwärter um 30 € (aufbauend auf der Prognose zum 01.03.2027).

Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs zur Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 ins Grundgehalt sowie der Tarifergebnisübernahme.
history Archiv (1 Runde)
Alle anzeigen
Archivierte Besoldungstabellen vergangener Jahre
01.02.2025 - 31.03.2026 (+5,50 %)
Details
Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.
Hinweis: Für das Jahr 2025 wird rückwirkend eine Einmalzahlung in Höhe von 800 € für die Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 € für die übrigen Besoldungsgruppen und 250 € für Anwärter:innen in einer der kommenden Besoldungszahlungen mit ausgezahlt (Stand: 03.03.2026).

Besoldungsticker Niedersachsen

4 Meldungen
Gesetzentwurf

Niedersachsen: Gesetzentwurf zur Verfassungskonforme Alimentation und Übertragung der Tarifeinigung

Zur verfassungskonformen Besoldungsanpassung plant das Land Niedersachsen grundlegende Reformen: Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) soll direkt in das Grundgehalt integriert werden (+165,72 € rückwirkend ab 01.01.2026 bzw. +170,36 € ab 01.04.2026). Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) soll für alle Beamtinnen und Beamten auf einheitlich 1.200 € und für das 1. und 2. Kind auf jeweils 375 € erhöht werden. Zudem sind die weiteren Stufen der TV-L-Übernahme abgebildet (+2,5 % zum 01.03.2027 [hier: 0,5 % mehr als im TV-L-Ergebnis], Anwärter +120 €; +1,0 % zum 01.01.2028, Anwärter +30 €). Für das Jahr 2025 ist eine zusätzliche Sonderzahlung vorgesehen (A9: +520 €, A10–A12: +300 €, A13: +200 €). Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
Gesetzesbeschluss

Niedersachsen: Besoldungsgesetz im GVBl. verkündet – 2,8 % Erhöhung ab 01.04.2026

Das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) ist nach Beschluss des Landtags vom 27.05.2026 am 02.06.2026 im Nds. GVBl. verkündet worden: Die Bezüge steigen rückwirkend zum 01.04.2026 um 2,8 % (mindestens 100 €; Anwärter +60 €). Familienzuschlag, Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage und Mehrarbeitsvergütung werden ebenfalls um 2,8 % dynamisiert. Das Gesetz regelt bewusst nur die erste Stufe ab 01.04.2026; Folgejahre und weitere Anpassungen werden im Alimentationsgesetz geregelt.
Einmalzahlung

Niedersachsen: Rückwirkende Einmalzahlung für das Jahr 2025

Für das Jahr 2025 wird rückwirkend eine Einmalzahlung in Höhe von 800 € für die Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 € für die übrigen Besoldungsgruppen und 250 € für Anwärter:innen in einer der kommenden Besoldungszahlungen mit ausgezahlt.
Besoldungserhöhung

Niedersachsen: Lineare Besoldungserhöhung um 5,50 % in Kraft

Die Grundgehälter und dynamischen Zulagen der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten steigen linear um 5,50 % (nach vorangegangenem Sockelbetrag von 200 € zum 01.11.2024).
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Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Besoldungstabellen bis 2025 vor.
  • Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
  • Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
  • Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
  • Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
  • Rechtsgrundlagen / Quellen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG), Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO)
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Aktuelle Meldungen (Niedersachsen)

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KI-Zusammenfassung: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.

Originalquellen: Jede Meldung verlinkt direkt auf die Primärquelle (z. B. Gesetzentwürfe, Pressemitteilungen der Ministerien, Gewerkschaften oder Urteile).

Alle News & Filter
Rundblick Niedersachsen

Grundschullehrer verliert im Arbeitszeit-Streit

Fazit: Lehrkräfte und Schulleiter haben laut Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für selbst veranlasste Mehrarbeit – Überlastungen müssen künftig dem Dienstherrn angezeigt und Aufgaben notfalls zurückgestellt werden, was Ansprüche auf Überstundenvergütung im Schuldienst deutlich schwächt.
ad-hoc-news.de

Arbeitszeit Schulen: 160.000 Lehrkräfte verlieren Entschädigungsanspruch

Fazit: Lehrkräfte und Schulleiter verlieren den Anspruch auf finanziellen Ausgleich für eigenständig verlängerte Arbeitszeiten – Überlastungen müssen vorab dokumentiert und formell beim Dienstherrn angezeigt werden, sonst drohen finanzielle Nachteile.
STERN.de

Arbeitszeit: Lehrer-Überstunden beschäftigen Bundesverwaltungsgericht

Fazit: Beamte (hier: Lehrkräfte) können Mehrarbeit nur vergütet verlangen, wenn sie vom Dienstherrn ausdrücklich herangezogen wurden – eigenmächtig geleistete Überstunden bleiben ausgleichspflichtig frei; Betroffene sollten Überlastung anzeigen und Aufgaben zur Rückstellung bringen.