Hier: Erhöhung der Besoldung um 2,8 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €. Familienzuschlag, Amtszulagen, Allgemeine Stellenzulage und Mehrarbeitsvergütung werden um 2,8 % erhöht.
Basis ist das am 02.06.2026 verkündete Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die niedersächsische Landesregierung (Zustimmung durch Landtag am 27.05.2026). Im Gegensatz zum abgeschlossenen Tarifvertrag (TV-L) ist in dem Gesetz nur der Zeitraum ab 01.04.2026 mit abgebildet.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 5,50 %. Hinweis 1: Für das Jahr 2025 wird rückwirkend eine Einmalzahlung in Höhe von 800 € für die Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 € für die übrigen Besoldungsgruppen und 250 € für Anwärter:innen in einer der kommenden Besoldungszahlungen mit ausgezahlt (Stand: 03.03.2026). Hinweis 2: Ein Gesetzesentwurf für die Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet. Daher behält diese Tabelle zunächst über den 31.03.2026 hinaus ihre Gültigkeit.
Werbung
infoInformationen
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Besoldungstabellen bis 2025 vor.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Niedersächsische Beamte erhalten mehr Weihnachtsgeld und höhere Anwärtergehälter, jedoch profitieren nicht alle Besoldungsgruppen und Pensionäre von der Erhöhung.
Niedersächsische Beamte erhalten mehr Weihnachtsgeld und höhere Anwärtergehälter, jedoch profitieren nicht alle Besoldungsgruppen und Pensionäre von der Erhöhung.
Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen vom niedersächsischen Finanzministerium vorgelegt.
Übertragung der Tarifeinigung für Beschäftigte der Länder auf Niedersachsen.
Erhöhung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für Besoldungsgruppen ab A9.
Anhebung der Anwärtergehälter.
Mehrkosten von etwa 300 Millionen Euro pro Jahr durch die Anpassung.
Fazit: Ärzte an Universitätskliniken müssen nicht per Stechuhr erfasst werden, aber die Arbeitszeiterfassung muss die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz dokumentieren.
Ärzte an Universitätskliniken müssen nicht per Stechuhr erfasst werden, aber die Arbeitszeiterfassung muss die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz dokumentieren.
Arbeitsgericht Stralsund wies Klage des Marburger Bundes gegen Arbeitszeiterfassung an Greifswalder Unimedizin ab.
Tarifvertrag für Universitätskliniken seit 01.01.2025: Arbeitszeiten durch elektronische Verfahren zu erfassen, um gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz zu dokumentieren.
Marburger Bund hatte minutengenaue Erfassung nach 'Stechuhr-Prinzip' gefordert, was Gericht nicht als erforderlich ansah.
Greifswalder Unimedizin behält ihr System der Zeiterfassung bei, Rostock plant persönliches Kartensystem.
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025
Fazit: Landesbeamte erhalten rückwirkend zum 1. April 2026 mehr Gehalt, weil der Landtag die Tariferhöhung einstimmig auf die Besoldung übertragen hat – die strukturelle Besoldungsreform lässt jedoch bis zum Herbst auf sich warten.
Landesbeamte erhalten rückwirkend zum 1. April 2026 mehr Gehalt, weil der Landtag die Tariferhöhung einstimmig auf die Besoldung übertragen hat – die strukturelle Besoldungsreform lässt jedoch bis zum Herbst auf sich warten.
Der Landtag hat den Beschluss zur Besoldungsanpassung für Landesbeamte einstimmig gefasst (Übertragung der Tariferhöhung nach dem Prinzip 'Die Besoldung folgt dem Tarif').
Die Bezüge von 143.000 Landesbeamten steigen rückwirkend zum 01.04.2026; die genaue Erhöhungshöhe ist im Text nicht ausgewiesen.
Eine umfassende Besoldungsreform soll erst im Herbst folgen.