Da die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) noch aussteht, behält diese Tabelle zunächst über den 31.03.2026 hinaus ihre Gültigkeit und wird vorerst weiter angewendet.
Erhöhung der Besoldung um 2,80 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €. Die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage werden ebenfalls um 2,8 % erhöht.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des Gesetzesentwurfs vom 12.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Die saarländische Landesregierung bringt das Besoldungsanpassungsgesetz auf den Weg: Die Bezüge steigen in drei Stufen: +2,80 % (mindestens 100 €) zum 01.04.2026, +2,0 % zum 01.03.2027 sowie +1,0 % zum 01.01.2028. Anwärterbeträge erhöhen sich um jeweils 60 € bzw. zum 01.01.2028 um 30 €.
Die Erhöhung der Grundgehälter, Amtszulagen und der allgemeinen Stellenzulage um 5,50 % tritt im Saarland zum 01.02.2025 in Kraft (nach 200 € Sockelbetrag zum 01.11.2024).
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden.
Besoldungsordnungen: A, B, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Zusammenfassung: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Originalquellen: Jede Meldung verlinkt direkt auf die Primärquelle (z. B. Gesetzentwürfe, Pressemitteilungen der Ministerien, Gewerkschaften oder Urteile).
Fazit: Der dbb fordert die saarländische Landesregierung zur zeitnahen Umsetzung der BVerfG-Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation auf und lehnt die Anrechnung fiktiver Partnereinkommen ab.
Der dbb fordert die saarländische Landesregierung zur zeitnahen Umsetzung der BVerfG-Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation auf und lehnt die Anrechnung fiktiver Partnereinkommen ab.
dbb-Bundesvorsitzender Volker Geyer und dbb-Landesvorsitzender Sascha Alles trafen am 24. September den saarländischen Innenminister Reinhold Jost in Saarbrücken.
Kernthema war die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation der saarländischen Beamten vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Die saarländische Landesregierung beabsichtigt nach dbb-Angaben, zeitnah zur verfassungskonformen Alimentation zu handeln.
Der dbb kritisiert die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens im Kontext der Alimentation.
Der dbb lehnt Debatten über eine Einheitsrente und Einheitskrankenversicherung als nicht lösungsorientiert ab.
Fazit: Aktive Beamte und Versorgungsempfänger im Saarland erhalten rückwirkend durchschnittlich 4,1 % mehr Besoldung bzw. Versorgung – mit Abschlagszahlungen noch vor Jahresende, wobei die genaue Höhe von Besoldungsgruppe und individueller Situation abhängt.
Aktive Beamte und Versorgungsempfänger im Saarland erhalten rückwirkend durchschnittlich 4,1 % mehr Besoldung bzw. Versorgung – mit Abschlagszahlungen noch vor Jahresende, wobei die genaue Höhe von Besoldungsgruppe und individueller Situation abhängt.
Saarland hebt die Besoldung für rund 16.700 aktive Beamte und etwa 15.500 Versorgungsempfänger durchschnittlich um 4,1 % an, rückwirkend.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonformen Berechnung der Beamtenbesoldung (Alimentation).
Zusatzkosten für das Land: rund 282 Millionen Euro, abzusichern über einen Nachtragshaushalt; Gesamt-Mehrbelastungen inkl. Steuerausfällen (166 Mio. €) etwa 462 Millionen Euro.
Gesetzentwurf soll im Oktober in den Landtag eingebracht werden; Inkrafttreten am 1. Dezember.
Noch vor Jahresende sind Abschlagszahlungen für mehrere Besoldungsjahre geplant.
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025