Hier: Erhöhung der Besoldung, der Zulagen und des Familienzuschlags (für das erste und zweite Kind) um 3,8 %; Anwärter um 90 €. Die Mehrarbeitsvergütung sowie die Erschwerniszulage § 4 Abs. 1, S. 1 werden ebenfalls erhöht.
Basis ist das durch die Landesregierung beschlossene Gesetz vom 03.06.2026.
Hier: Erhöhung der Besoldung, der Zulagen und des Familienzuschlags (für das erste und zweite Kind) um 2 %; Anwärter um 60 €. Die Mehrarbeitsvergütung sowie die Erschwerniszulage § 4 Abs. 1, S. 1 werden ebenfalls erhöht.
Basis ist das durch die Landesregierung beschlossene Gesetz vom 03.06.2026.
Hier: Erhöhung der Besoldung (ohne Anwärter) um 0,4 %.
Da die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) noch aussteht, behält diese Tabelle zunächst über den 31.03.2026 hinaus ihre Gültigkeit und wird vorerst weiter angewendet.
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infoInformationen
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden.
Besoldungsordnungen: A, B, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
Rechtsgrundlagen / Quellen: Landesbesoldungsgesetz Berlin (LBesG BE), Erschwerniszulagenverordnung Berlin (EZulV BE)
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Aktuelle Meldungen (Berlin)
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KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Berliner Polizei und andere Beamte demonstrieren gegen als unzureichend empfundene Besoldungsanpassungen und rufen den Senat zur Korrektur des Verfassungsbruchs auf.
Berliner Polizei und andere Beamte demonstrieren gegen als unzureichend empfundene Besoldungsanpassungen und rufen den Senat zur Korrektur des Verfassungsbruchs auf.
GdP ruft zu Demo am 26.08.2024 vor dem Berliner Abgeordnetenhaus auf.
Demo richtet sich gegen den jahrelangen Verfassungsbruch in der Berliner Besoldung.
Teilnehmer: Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Beschäftigte aus anderen Sparten des öffentlichen Dienstes.
Fazit: Für angestellte Lehrkräfte in Berlin ist die Frage der Arbeitszeiterfassung rechtlich ungeklärt und umstritten – die GEW bietet nun eine eigene App an, mit der Lehrkräfte Überstunden selbst dokumentieren und ggf. belegen können.
Für angestellte Lehrkräfte in Berlin ist die Frage der Arbeitszeiterfassung rechtlich ungeklärt und umstritten – die GEW bietet nun eine eigene App an, mit der Lehrkräfte Überstunden selbst dokumentieren und ggf. belegen können.
Die GEW Berlin hat zum 18. August die App „LehrZeit!“ gestartet, mit der Mitglieder Arbeitszeit und Überstunden dokumentieren können.
Die Berliner Bildungsverwaltung vertritt gemeinsam mit fast allen Bundesländern (außer Bremen) die Auffassung, dass Lehrkräfte von der europarechtlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen sind.
Das Bundesarbeitsministerium hatte zuvor schriftlich erklärt, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergebe sich bereits unmittelbar aus dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 und gelte für alle angestellten Lehrkräfte; für beamtete Lehrkräfte gelten die beamtenrechtlichen Regelungen der Länder.
Rechtsgrundlage sind zwei Gerichtsentscheidungen: Der EuGH verpflichtete die Mitgliedstaaten 2019 zu einer verlässlichen Arbeitszeiterfassung, das Bundesarbeitsgericht stellte 2022 fest, dass Arbeitgeber ein Erfassungssystem bereitstellen müssen.
Bremen startet zum neuen Schuljahr einen Modellversuch zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte; eine von der GEW unterstützte Untersuchung der Universität Göttingen belegt die Differenz zwischen vorgesehener und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit in Berlin.
Fazit: Lehrer in Berlin und Brandenburg können mit einer neuen GEW-App ihre Arbeitszeit dokumentieren, um verdeckte Mehrarbeit sichtbar zu machen und Ansprüche durchzusetzen.
Lehrer in Berlin und Brandenburg können mit einer neuen GEW-App ihre Arbeitszeit dokumentieren, um verdeckte Mehrarbeit sichtbar zu machen und Ansprüche durchzusetzen.
GEW startet App 'LehrZeit!' zur Dokumentation von Arbeitszeit und Überstunden für Lehrkräfte.
Länder Berlin und Brandenburg (außer Bremen) sehen Lehrer von EU-Arbeitszeiterfassungspflicht ausgenommen.
Studie: 2/3 der Berliner Lehrer leisten unbezahlte Mehrarbeit, 2,5 Überstunden pro Woche im Durchschnitt.
Bremen plant Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte im Schuljahr 2026/2027.
Fazit: Berlin muss bis März 2027 die verfassungswidrig zu niedrige Besoldung der Jahre 2008-2017 reparieren, Beamte haben bisher keine Entschädigung erhalten.
Berlin muss bis März 2027 die verfassungswidrig zu niedrige Besoldung der Jahre 2008-2017 reparieren, Beamte haben bisher keine Entschädigung erhalten.
Bundesverfassungsgerichtsurteil vom September 2025 verpflichtet Berlin zur Beseitigung der verfassungswidrigen Unteralimentation zwischen 2008 und 2017.
Umsetzungsfrist endet am 31.03.2027.
Besoldung in den Jahren 2008-2020 in verschiedenen Besoldungsgruppen (A2-A11) lag unter der verfassungsrechtlich gebotenen Prekariatsschwelle von 80% des Median-Äquivalenzeinkommens.
Beispiel: 2008 lag Nettobesoldung A9 bei 25.743 Euro (1.174 Euro unter der Schwelle), 2020 lag A11-Besoldung bei 38.851 Euro (1.570 Euro unter der Schwelle).
Fazit: Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe dürfen ihre Krankenversicherungsbeiträge künftig nicht mehr in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen, da die Beihilfezahlungen steuerlich angerechnet werden.
Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe dürfen ihre Krankenversicherungsbeiträge künftig nicht mehr in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen, da die Beihilfezahlungen steuerlich angerechnet werden.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2026 (3 K 3133/24): Pauschale Beihilfe mindert die als Sonderausgaben geltend gemachten Krankenversicherungsbeiträge.
Die pauschale Beihilfe ist nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei, steht jedoch in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den abzugsfähigen Beiträgen.
Bei der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr dem freiwillig gesetzlich versicherten Beamten 50 % der nachgewiesenen Krankenversicherungsbeiträge zu.
Fazit: Lehrkräfte können künftig ihre tatsächliche Arbeitsbelastung per GEW-App dokumentieren – Gewerkschaften nutzen die Daten, um Überlastung nachzuweisen und Mehrarbeitsansprüche gegenüber den Ländern durchzusetzen.
Lehrkräfte können künftig ihre tatsächliche Arbeitsbelastung per GEW-App dokumentieren – Gewerkschaften nutzen die Daten, um Überlastung nachzuweisen und Mehrarbeitsansprüche gegenüber den Ländern durchzusetzen.
GEW Hessen stellt Mitgliedern eine Web-App zur Arbeitszeiterfassung bereit, die Unterricht, Vor-/Nachbereitung, Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen und Schulveranstaltungen erfasst und Soll-Arbeitszeiten automatisch berechnet.
Die GEW Berlin kündigt an, die App zum Beginn des neuen Schuljahres ebenfalls anzubieten; dort soll sie der Vorbereitung von Musterverfahren und der Geltendmachung von Mehrarbeitsansprüchen gegenüber dem Land dienen.
Bremen hat zum Schuljahresbeginn als erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung an Schulen gestartet.
Hintergrund: EuGH und Bundesarbeitsgericht verpflichten Arbeitgeber grundsätzlich zur systematischen Arbeitszeiterfassung; eine flächendeckende Umsetzung an Schulen fehlt bislang.
Fazit: Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
TV-L-Tarifeinigung vom 14.02.2026: Erhöhung der Entgelte um 5,8 % in drei Schritten; auch Anhebungen für Auszubildende (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege) und Praktikanten (TV Prakt-L).
Baden-Württemberg: Lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,82 % zum 01.04.2026, 2,0 % zum 01.03.2027 und 1,0 % zum 01.01.2028; Anwärterbezüge/Unterhaltsbeihilfen +60 € (01.04.2026), +60 € (01.03.2027), +30 € (01.01.2028).
Baden-Württemberg: Wechselschichtzulage steigt auf 200 €, Schichtzulagen +150 %, Zulage für Beamte im Krankenpflegedienst 187,50 €; Auszahlung der zum 01.04.2026 vorgesehenen Verbesserungen mit den Bezügen für August 2026 (Ende Juli 2026) unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.
Bayern: Verzögerung der Besoldungsanpassung um sechs Monate bestätigt (Finanzminister Füracker); Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Berlin: Abgeordnetenhaus beriet am 21.05.2026 in zweiter Lesung über das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027; Brandenburg kündigte Übertragung auf rund 32.500 Beamte und rund 20.100 Pensionäre an.