Berlin: Frist bis März 2027 für Nachbesserung 2008–2020 – Widerspruchslage 2026
Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht das Land Berlin in der Pflicht, bis zum 31. März 2027 eine verfassungskonforme Neuregelung für den Zeitraum von 2008 bis 2020 zu schaffen. Laut Senatsverwaltung für Finanzen umfasst dies die Besoldungsgruppen A 4 bis A 13. Für das Jahr 2026 hat der Senat beschlossen, dass Beamtinnen und Beamte keinen Widerspruch einlegen müssen – Verbände und Experten raten zur rechtssicheren Anspruchswahrung dennoch vielfach zur vorsorglichen schriftlichen Geltendmachung.