Rückwirkende Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 3,2 % und mindestens um 125 €; teilweise Erhöhungen von mehr als 3,2 % in den höheren Besoldungsgruppen (s. Tabellen-Vergleich)
Vorläufige Prognose auf Basis des (noch nicht verabschiedeten) Gesetzesentwurfs vom 21.04.2026, welcher das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.
Erhöhung der Besoldung und Zulagen um 4 %; Anwärter um 60 €.
Vorläufige Prognose auf Basis des (noch nicht verabschiedeten) Gesetzesentwurfs vom 21.04.2026, welcher das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 3,8 %; Anwärter um 30 €.
Vorläufige Prognose auf Basis des (noch nicht verabschiedeten) Gesetzesentwurfs vom 21.04.2026, welcher das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.
Ein Gesetzesentwurf für eine Besoldungsanpassung für 2025 (rückwirkend) bis 2027 liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet, sodass die hier hinterlegten Besoldungstabellen zunächst weiter angewendet werden. Der neue Gesetzesentwurf bezieht das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit ein.
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infoInformationen
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Besoldungstabellen bis 2024 vor.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 41 Stunden in der Woche.
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Verbeamtete Lehrkräfte in Schleswig-Holstein erhalten durch den Gesetzentwurf zur Alimentations-Anpassung mehr Besoldung inklusive Nachzahlungen, während über 4.500 tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen leer ausgehen und weiterhin 41 statt 38,7 Wochenstunden arbeiten – die GEW fordert zumindest eine Angleichung der Arbeitszeit.
Verbeamtete Lehrkräfte in Schleswig-Holstein erhalten durch den Gesetzentwurf zur Alimentations-Anpassung mehr Besoldung inklusive Nachzahlungen, während über 4.500 tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen leer ausgehen und weiterhin 41 statt 38,7 Wochenstunden arbeiten – die GEW fordert zumindest eine Angleichung der Arbeitszeit.
Schleswig-Holstein hat einen Gesetzentwurf zur rückwirkenden Anpassung der Beamtenbesoldung infolge der BVerfG-Rechtsprechung zur Alimentation in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Nach GEW-Angaben (unter Verweis auf eine Landtagsantwort) arbeiten mehr als 4.500 der rund 34.000 Lehrkräfte im Land als Tarifbeschäftigte; die Besoldungserhöhung gilt nur für verbeamtete Lehrkräfte.
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Schleswig-Holstein arbeiten laut GEW auf Basis einer 41-Stunden-Woche statt der im übrigen öffentlichen Dienst üblichen 38,7 Stunden; die GEW fordert einen Ausgleich bei der Arbeitszeit.
Fazit: Das deutsche Beamtenbesoldungssystem ist komplex und führt zu erheblichen Unterschieden zwischen Bundesländern, wobei Familienzuschläge besonders stark variieren.
Das deutsche Beamtenbesoldungssystem ist komplex und führt zu erheblichen Unterschieden zwischen Bundesländern, wobei Familienzuschläge besonders stark variieren.
Schleswig-Holstein: Mehr als 90.000 Beamte und Pensionäre erhalten Nachzahlungen.
Einzelne Nachzahlungen können mehr als 13.000 Euro betragen.
Familienzuschläge in NRW: Bis zu 3.400 Euro monatlich für verheiratete Beamte mit vier Kindern in Wohngebieten mit hohem Mietniveau.
Familienzuschläge in Baden-Württemberg: 989 Euro pro Monat für das dritte und weitere Kinder.
Bundesbeamte, Bundesrichter und Soldaten erhielten im Vorjahr 826 Millionen Euro an Familienzuschlägen.
Bundesverfassungsgericht: Maßstab für untere Besoldungsgrenze ist die Prekaritätsschwelle (80 % des Median-Äquivalenzeinkommens).
Fazit: Beschäftigte und Beamte in Schleswig-Holstein können mit rückwirkenden Nachzahlungen ab 2025 rechnen, die über die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden – der erhöhte Beihilfe-Selbstbehalt bleibt jedoch bestehen, wird aber bei der Alimentationsberechnung ausgeglichen.
Beschäftigte und Beamte in Schleswig-Holstein können mit rückwirkenden Nachzahlungen ab 2025 rechnen, die über die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden – der erhöhte Beihilfe-Selbstbehalt bleibt jedoch bestehen, wird aber bei der Alimentationsberechnung ausgeglichen.
Laufendes Gesetzgebungsverfahren zum Besoldungs- und Versorgungspaket in Schleswig-Holstein sieht Nachzahlungen rückwirkend ab 2025 vor.
Nachzahlungen gelten im Regelfall als außerordentliche Einkünfte und können nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden; Antragstellung über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2026.
dbb sh erwartet, dass die Fünftelregelung auch bei möglichen Nachzahlungen zur 2007 gekürzten bzw. gestrichenen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) greift; eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu ist noch für 2025 zugesagt.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat den Antrag gegen die Erhöhung des Beihilfe-Selbstbehalts ab 2025 abgelehnt; der Selbstbehalt bleibt damit bestehen.
Das Land hat zugesagt, den Beihilfe-Selbstbehalt als Besoldungseinbuße bei der Alimentationsberechnung zu berücksichtigen und auszugleichen; weitere Rechtsmittel werden nicht verfolgt.
Fazit: Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung in Kliniken führen zu emotionaler Erschöpfung und zu massiven Überlegungen von Ärztinnen und Ärzten, den Beruf oder den stationären Sektor zu verlassen.
Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung in Kliniken führen zu emotionaler Erschöpfung und zu massiven Überlegungen von Ärztinnen und Ärzten, den Beruf oder den stationären Sektor zu verlassen.
57 % der befragten Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein berichteten in den letzten 12 Monaten von Machtmissbrauch im beruflichen Umfeld.
78 % der Betroffenen gaben an, aufgrund des Drucks emotional erschöpft zu sein.
61 % der Befragten haben über einen Wechsel innerhalb der Klinik oder in ein anderes Krankenhaus nachgedacht.
41 % der Umfrageteilnehmer denken darüber nach, den Bereich der stationären Versorgung zu verlassen.
86 % der Fälle von Machtmissbrauch gehen von Vorgesetzten aus, nur 20 % werden gemeldet.
Fazit: Schleswig-Holsteins Beamte – insbesondere die große Gruppe der Lehrkräfte – können mit dauerhaften Besoldungserhöhungen 2025–2027 sowie Nachzahlungen rechnen, sofern der Landtag den Gesetzentwurf verabschiedet; die Auszahlung ist für die November-Bezüge vorgesehen.
Schleswig-Holsteins Beamte – insbesondere die große Gruppe der Lehrkräfte – können mit dauerhaften Besoldungserhöhungen 2025–2027 sowie Nachzahlungen rechnen, sofern der Landtag den Gesetzentwurf verabschiedet; die Auszahlung ist für die November-Bezüge vorgesehen.
Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland per Kabinettsbeschluss Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen, basierend auf dem BVerfG-Urteil zur amtsangemessenen Alimentation vom November 2025.
Erste Lesung im Landtag noch vor der Sommerpause geplant; erhöhte Bezüge einschließlich möglicher Nachzahlungen sollen mit den November-Bezügen ausgezahlt werden.
Rund 34.000 Lehrkräfte unterrichten in Schleswig-Holstein; Grundschullehrkräfte werden seit August 2025 nach Besoldungsgruppe A13 besoldet, Funktionen nach A14/A15, teils A16.
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025