Da die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) noch aussteht, behält diese Tabelle zunächst über den 31.03.2026 hinaus ihre Gültigkeit und wird vorerst weiter angewendet.
Hier: Rückwirkende Erhöhung der Besoldung um 3,3 % zum 01.04.2026; Anwärter um 60 €. Die Amtszulagen und Mehrarbeitszuschläge werden ebenfalls um 3,3 % erhöht; deutliche Erhöhung der Wechselschicht- (auf 200 €) und Schichtzulagen (auf 120 €).
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Landesregierung vom 09.06.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.
Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Landesregierung vom 09.06.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.
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infoInformationen
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Rheinland-pfälzische Beamte erhalten bereits rückwirkend zum April 2023 eine Besoldungsanhebung von 3,3 % mit weiteren Steigerungen in den Folgejahren.
Rheinland-pfälzische Beamte erhalten bereits rückwirkend zum April 2023 eine Besoldungsanhebung von 3,3 % mit weiteren Steigerungen in den Folgejahren.
Besoldungsanhebung für Beamte in Rheinland-Pfalz rückwirkend zum April 2023 um 3,3 %
Zusätzliche Erhöhung um 2 % ab 01.03.2027 und um 1 % ab 01.01.2028
Betrifft rund 145.000 unmittelbare und mittelbare Landesbeamte, Versorgungsempfänger, Richter und Anwärter
Kosten für den Landeshaushalt: 166 Mio. € 2023, 337 Mio. € 2027, 431 Mio. € 2028
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025