Die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) steht noch aus, wurde aber zum 30.09.2026 (also mit sechsmonatiger Verzögerung) zugesagt.
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 2,82%; Anwärter um 60 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 22.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung (mit sechs Monaten Verzögerung).
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 2 %; Anwärter um 60 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 22.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 22.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
campaignBesoldungsticker Bayern
4 Meldungen
Zeitplan
Bayern: Widerspruchsfrist zur Alimentation endet am 31.12.2026
Bayerische Beamte müssen bis zum 31. Dezember 2026 erneut individuell Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung einlegen, da Widersprüche aus Vorjahren nicht fortwirken. Der BDK-Landesverband Bayern stellt dafür aktualisierte Musterformulare bereit.
Vorgriffsregelung
Bayern: Erhöhung ab 1. Oktober 2026 im Vorgriff auf Landtagsbeschluss
Auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 19. Mai 2026 gilt im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags ab dem 1. Oktober 2026 eine Erhöhung der Bezüge um 2,82 % bzw. eine Erhöhung des Grundbetrags für Anwärterinnen und Anwärter um jeweils 60 Euro gegenüber dem vorherigen Stand. Die Auszahlung erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bayerischen Landtag. Die weiteren Stufen der zeitversetzten TV-L-Übernahme folgen zum 01.09.2027 (+2,0 %) sowie zum 01.01.2028 (+1,0 %; Anwärter +30 €).
Bayern: Gewerkschaften fordern zeitnahe 1:1-Übernahme des Tarifabschlusses
Im Anschluss an den Tarifabschluss der Länder dringen die Gewerkschaften auf eine wirkungsgleiche und unverkürzte Übertragung auf den Beamten- und Versorgungsbereich im Freistaat.
Besoldungserhöhung
Bayern: Lineare Besoldungserhöhung um 5,50 % in Kraft
Die Besoldung und Versorgungsbezüge im Freistaat Bayern steigen zum 01.02.2025 linear um 5,50 % nach vorangegangener Auszahlung der vollen Inflationsausgleichsprämien.
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Strukturzulagen, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Zusammenfassung: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Originalquellen: Jede Meldung verlinkt direkt auf die Primärquelle (z. B. Gesetzentwürfe, Pressemitteilungen der Ministerien, Gewerkschaften oder Urteile).
Fazit: Für Beihilfeberechtigte ändert sich vorerst nichts: Der Bund denkt über eine Übertragung der GKV-Reformen auf das Beihilferecht nach, während Bayern jeden Reformpunkt einzeln prüfen will – konkrete Beschlüsse stehen noch aus.
Für Beihilfeberechtigte ändert sich vorerst nichts: Der Bund denkt über eine Übertragung der GKV-Reformen auf das Beihilferecht nach, während Bayern jeden Reformpunkt einzeln prüfen will – konkrete Beschlüsse stehen noch aus.
Der Bayerische Beamtenbund (BBB) lehnt eine pauschale Übertragung von GKV-Reformmaßnahmen auf das Bundesbeihilferecht ab; der Bund erwägt eine wirkungsgleiche Übernahme der Neuerungen.
Der Freistaat Bayern hat angekündigt, jeden einzelnen Reformpunkt vor einer möglichen Übernahme in das Beihilferecht gesondert zu prüfen.
Der BBB begrüßt ausdrücklich das Bekenntnis Bayerns zum Beihilfesystem als Bestandteil von Alimentationsprinzip und Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Der BBB fordert eine Bewertung möglicher Änderungen im Zusammenspiel von Beihilfe und privater Krankenversicherung sowie eine frühzeitige Beteiligung der Spitzenorganisationen.
Die Presseerklärung des BBB datiert auf den 01.10.2026.
Fazit: Bayerische Beamte, die ihre Ansprüche auf eine amtsangemessene Alimentation wahren wollen, müssen auch für 2026 bis zum 31. Dezember erneut individuell Widerspruch einlegen – alte Widersprüche tragen nicht weiter, Musterformulare sind beim BDK verfügbar.
Bayerische Beamte, die ihre Ansprüche auf eine amtsangemessene Alimentation wahren wollen, müssen auch für 2026 bis zum 31. Dezember erneut individuell Widerspruch einlegen – alte Widersprüche tragen nicht weiter, Musterformulare sind beim BDK verfügbar.
BDK-Landesverband Bayern hält an der Einschätzung fest, dass die bayerische Alimentation auch 2026 in großen Teilen nicht amtsangemessen ist.
Frist: Individueller Widerspruch muss spätestens zum 31.12.2026 eingelegt werden, um Ansprüche auf eine verfassungskonforme Besoldung für das Kalenderjahr 2026 zu sichern.
Einmalige Widersprüche aus Vorjahren wirken für das Jahr 2026 nicht fort; eine jährliche Neuvorlage ist erforderlich.
Der BDK LV Bayern stellt ab sofort aktualisierte Musterformulare für das Widerspruchsverfahren zum Download bereit.
Fazit: Für Beamte mit Beihilfe und privater Zusatzversicherung würde eine Bürgerversicherung die bisherige Krankenversorgung grundlegend verändern; der BBB warnt vor Auswirkungen auf die verfassungskonforme Alimentation und lehnt das Vorhaben ab.
Für Beamte mit Beihilfe und privater Zusatzversicherung würde eine Bürgerversicherung die bisherige Krankenversorgung grundlegend verändern; der BBB warnt vor Auswirkungen auf die verfassungskonforme Alimentation und lehnt das Vorhaben ab.
Der Bayerische Beamtenbund (BBB) lehnt in einer Presseerklärung vom 22.09.2026 Bestrebungen zu einer Bürgerversicherung und damit einer Zusammenlegung von GKV und PKV ab.
Anlass der Stellungnahme sind Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zum Verhältnis von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Laut BBB sind fast die Hälfte der Privatversicherten Beamtinnen und Beamte, deren Krankenversorgung auf der Beihilfe des Dienstherrn plus ergänzender privater Versicherung beruht.
Der BBB warnt, dass Eingriffe in das System der privaten Krankenversicherung Auswirkungen auf die verfassungskonforme Alimentation der Beamten hätten.
Der Verband fordert von der Bayerischen Staatsregierung und den bayerischen Abgeordneten im Bundestag ein klares Signal gegen die Bürgerversicherung.
Fazit: Bayerische Beamte müssen nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid selbst innerhalb eines Monats Klage erheben (Kostenvorschuss ca. 500 €), um mögliche Alimentationsansprüche aus dem BVerfG-Urteil zu wahren – die geplanten Besoldungsanpassungen der Landesregierung stehen noch aus.
Bayerische Beamte müssen nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid selbst innerhalb eines Monats Klage erheben (Kostenvorschuss ca. 500 €), um mögliche Alimentationsansprüche aus dem BVerfG-Urteil zu wahren – die geplanten Besoldungsanpassungen der Landesregierung stehen noch aus.
BVerfG-Beschluss vom 17.09.2025 (Az. 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18 bis 2 BvL 9/18) hat neue Parameter für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldungshöhe aufgestellt.
In Bayern haben rund 63.000 Beschäftigte zur Rechtswahrung Widerspruch eingelegt; die Widerspruchsbescheide werden derzeit nach und nach zugestellt.
Ein bis 31.12. eingelegter Widerspruch sichert die Ansprüche für das laufende Haushaltsjahr 2026 und hemmt die Verjährung.
Nach ablehnendem Widerspruchsbescheid muss binnen eines Monats Klage erhoben werden, sonst verfallen die Ansprüche; Klage ohne Rechtsanwalt möglich, Gerichtskostenvorschuss rund 500 €.
BBB und Bayerisches Finanzministerium einigten sich gegen eine erleichterte Geltendmachung; der BBB kündigt eine Popularklage in den kommenden Wochen an, eine Rechtsschutzgewährung über die Verbände ist ausgeschlossen; Hintergrund ist die Neuordnung des Bayerischen Besoldungsgesetzes 2023 mit fiktivem Ehegatteneinkommen.
Fazit: Bayrische Beamte erhalten ab Oktober 2026 eine um 2,82 % erhöhte Besoldung, jedoch mit sechsmonatiger Verzögerung im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Bayrische Beamte erhalten ab Oktober 2026 eine um 2,82 % erhöhte Besoldung, jedoch mit sechsmonatiger Verzögerung im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Bayern plant Besoldungserhöhung um 2,82 % zum 01.10.2026 (sechsmonatige Verzögerung im Vergleich zu anderen Bundesländern).
Zweite Erhöhung um 2,0 % zum 01.09.2027 geplant.
Mindestbetrag von 100 Euro aus Tarifabschluss wird nicht übernommen, stattdessen höhere lineare Anpassung.
Ersparte Kosten durch Verzögerung: rund 600 Millionen Euro im Doppelhaushalt.
Fazit: Auch im Ruhestand bleiben Beamte zur Verschwiegenheit über Dienstgeheimnisse verpflichtet – Verstöße können über ein Disziplinarverfahren bis zur Kürzung oder Aberkennung der Pension führen.
Auch im Ruhestand bleiben Beamte zur Verschwiegenheit über Dienstgeheimnisse verpflichtet – Verstöße können über ein Disziplinarverfahren bis zur Kürzung oder Aberkennung der Pension führen.
Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen einen Lehrer im Ruhestand wegen verbotener Weitergabe von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit der Aiwanger-Flugblattaffäre; das laufende Disziplinarverfahren ist ausgesetzt.
Im schlimmsten Fall drohen dem Ruhestandsbeamten Kürzung oder vollständige Aberkennung der Pension; für Lehrer im Ruhestand gilt weiterhin die Verschwiegenheitspflicht für Dienstgeheimnisse.
Ein früheres Ermittlungsverfahren wegen der Weitergabe des Flugblatts an die Süddeutsche Zeitung wurde im Juli 2024 eingestellt; das Kultusministerium hat eine Ermächtigung zur Verfolgung der Verletzung von Dienstgeheimnissen erteilt.
Fazit: Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
TV-L-Tarifeinigung vom 14.02.2026: Erhöhung der Entgelte um 5,8 % in drei Schritten; auch Anhebungen für Auszubildende (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege) und Praktikanten (TV Prakt-L).
Baden-Württemberg: Lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,82 % zum 01.04.2026, 2,0 % zum 01.03.2027 und 1,0 % zum 01.01.2028; Anwärterbezüge/Unterhaltsbeihilfen +60 € (01.04.2026), +60 € (01.03.2027), +30 € (01.01.2028).
Baden-Württemberg: Wechselschichtzulage steigt auf 200 €, Schichtzulagen +150 %, Zulage für Beamte im Krankenpflegedienst 187,50 €; Auszahlung der zum 01.04.2026 vorgesehenen Verbesserungen mit den Bezügen für August 2026 (Ende Juli 2026) unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.
Bayern: Verzögerung der Besoldungsanpassung um sechs Monate bestätigt (Finanzminister Füracker); Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Berlin: Abgeordnetenhaus beriet am 21.05.2026 in zweiter Lesung über das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027; Brandenburg kündigte Übertragung auf rund 32.500 Beamte und rund 20.100 Pensionäre an.