Besoldung BayernBesoldungsrunden, Tabellen, Rechner & News • Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen
Die zentrale Besoldungsübersicht für Bayern: Hier findest du alle aktuellen und vergangenen Besoldungsrunden, Grundgehaltstabellen (A, B, C, R, W und Anwärter) sowie Rechner und News für Beamte, Richter und Staatsanwälte. Wähle unten einen Zeitraum aus, um die detaillierten Tabellen einzusehen.
Besoldungsrunden im Überblick
Aktuell gültig (+5,50 %)
Feb 2025 – Sep 2026
Die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) steht noch aus, wurde aber zum 30.09.2026 (also mit sechsmonatiger Verzögerung) zugesagt.
Prognose (+2,82 %)
Okt 2026 – Aug 2027
Wird bereits als Abschlagszahlung ausgezahlt, handelt sich aber weiterhin um eine vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 22.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung (mit sechs Monaten Verzögerung).
Prognose (+2 %)
Sep – Dez 2027
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 22.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Besoldungsticker Bayern
4 MeldungenBayern: Erhöhung ab 1. Oktober 2026 im Vorgriff auf Landtagsbeschluss
Bayern: Gewerkschaften fordern zeitnahe 1:1-Übernahme des Tarifabschlusses
Bayern: Lineare Besoldungserhöhung um 5,50 % in Kraft
Informationen
- Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden.
- Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
- Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
- Urlaub: Der reguläre Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Bis zu 5 Arbeitstage Zusatzurlaub im Kalenderjahr (u. a. bei Wechselschicht-, Schicht- und Nachtdienst sowie gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten).
- Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Strukturzulagen, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
- Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
- Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
- Rechtsgrundlagen / Quellen: Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG), Bayerische Zulagenverordnung (BayZulV)
Aktuelle Meldungen (Bayern)
KI-Zusammenfassung: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Originalquellen: Jede Meldung verlinkt direkt auf die Primärquelle (z. B. Gesetzentwürfe, Pressemitteilungen der Ministerien, Gewerkschaften oder Urteile).
Öffentlicher Dienst Bayern: Wer bis zu 85 Prozent der Besoldung als Weihnachtsgeld erhält
- Bayerische Beamte erhalten zum 01.10.2026 eine Besoldungserhöhung von 2,82 % – laut Bayerischem Landesamt für Finanzen gelten die neuen Besoldungstabellen seit Oktober im Vorgriff auf das Gesetz und unter Vorbehalt des noch ausstehenden Landtagsbeschlusses; Versorgungsempfänger profitieren ebenfalls. Die Weihnachtszuwendung beträgt bis zu 85 % der Besoldung.
- TVöD (Bund/Kommunen, rund 2,6 Mio. Beschäftigte): Abschluss vom April 2025 mit +3 % bzw. mindestens 110 € ab 01.04.2025 und weiteren +2,8 % seit 01.05.2026 – dadurch fällt auch das Weihnachtsgeld 2026 höher aus; die Entgelttabellen gelten bis 31.03.2027, weitere Erhöhungen erst in der nächsten Tarifrunde.
- In Bayern gilt der TVöD vor allem für kommunale Beschäftigte – etwa in Rathäusern, Bürgerbüros und Bauhöfen, Erzieher in kommunalen Kitas sowie in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen; für Mitarbeiter von Versorgungsbetrieben wie vielen Stadtwerken gilt häufig der eigenständige TV-V.
- Tarifbeschäftigte des Freistaats Bayern profitieren bereits seit April 2026 von +2,8 %, mindestens 100 € monatlich; der TV-L-Abschluss vom 14.02.2026 sieht insgesamt drei Erhöhungsschritte vor – die bayerischen Beamten mussten auf die Übertragung daher länger warten.
- Als Grund für die verzögerte Übertragung auf die Beamtenbesoldung nennt die Staatsregierung die angespannte Haushaltslage: Laut bayerischem Finanzministerium machen Personalkosten mehr als 40 % des Freistaatshaushalts aus und könnten von den Sparmaßnahmen nicht ausgenommen werden.
„Geheilt ist geheilt“ – BBB begrüßt geplante Neuregelung im Beamtenrecht
- Bayerischer Ministerrat hat beschlossen, das Bayerische Beamtengesetz nach dem Grundsatz 'Geheilt ist geheilt' anzupassen.
- Künftig soll gesetzlich klargestellt werden, dass eine vollständig ausgeheilte Krebserkrankung der gesundheitlichen Eignung für eine Verbeamtung nicht entgegensteht.
- Der Bayerische Beamtenbund (BBB) begrüßt die geplante Neuregelung ausdrücklich und fordert eine zügige Umsetzung.
- BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall betont, dass für den Eintritt in den öffentlichen Dienst die Erfüllung der Amtsanforderungen entscheidend sein soll, nicht eine überstandene schwere Erkrankung.
Zwei unterschiedliche Systeme: GKV und Beihilfe
- Der Bayerische Beamtenbund (BBB) lehnt eine pauschale Übertragung von GKV-Reformmaßnahmen auf das Bundesbeihilferecht ab; der Bund erwägt eine wirkungsgleiche Übernahme der Neuerungen.
- Der Freistaat Bayern hat angekündigt, jeden einzelnen Reformpunkt vor einer möglichen Übernahme in das Beihilferecht gesondert zu prüfen.
- Der BBB begrüßt ausdrücklich das Bekenntnis Bayerns zum Beihilfesystem als Bestandteil von Alimentationsprinzip und Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
- Der BBB fordert eine Bewertung möglicher Änderungen im Zusammenspiel von Beihilfe und privater Krankenversicherung sowie eine frühzeitige Beteiligung der Spitzenorganisationen.
- Die Presseerklärung des BBB datiert auf den 01.10.2026.