Die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) steht noch aus, wurde aber zum 30.09.2026 (also mit sechsmonatiger Verzögerung) zugesagt.
Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 2,82%; Anwärter um 60 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 22.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung (mit sechs Monaten Verzögerung).
Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 2 %; Anwärter um 60 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 22.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 22.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
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infoInformationen
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Strukturzulagen, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Bayrische Beamte erhalten ab Oktober 2026 eine um 2,82 % erhöhte Besoldung, jedoch mit sechsmonatiger Verzögerung im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Bayrische Beamte erhalten ab Oktober 2026 eine um 2,82 % erhöhte Besoldung, jedoch mit sechsmonatiger Verzögerung im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Bayern plant Besoldungserhöhung um 2,82 % zum 01.10.2026 (sechsmonatige Verzögerung im Vergleich zu anderen Bundesländern).
Zweite Erhöhung um 2,0 % zum 01.09.2027 geplant.
Mindestbetrag von 100 Euro aus Tarifabschluss wird nicht übernommen, stattdessen höhere lineare Anpassung.
Ersparte Kosten durch Verzögerung: rund 600 Millionen Euro im Doppelhaushalt.
Fazit: Am Universitätsklinikum Regensburg droht parallel zum Ausbau der Medizinstudienplätze der Abbau ärztlicher Stellen – der Marburger Bund warnt, dass dadurch die ärztliche Ausbildung und die Patientenversorgung in Bayern gefährdet werden.
Am Universitätsklinikum Regensburg droht parallel zum Ausbau der Medizinstudienplätze der Abbau ärztlicher Stellen – der Marburger Bund warnt, dass dadurch die ärztliche Ausbildung und die Patientenversorgung in Bayern gefährdet werden.
Marburger Bund Bayern unterstützt Forderung nach Stopp des geplanten Abbaus ärztlicher Stellen am Universitätsklinikum Regensburg (UKR), Mitteilung vom 29.07.2026.
Auslöser ist ein Offener Brief der Fachschaft Humanmedizin Regensburg und der Fachschaft Medizincampus Niederbayern an Gesundheitsministerin Judith Gerlach und Wissenschaftsminister Markus Blume.
Ab kommendem Wintersemester startet die erste Kohorte des Medizincampus Niederbayern in den klinischen Studienabschnitt; am Standort Regensburg sind künftig rund 100 zusätzliche Studierende pro Jahr zu betreuen, was einem Anstieg der Studierendenzahl um rund 50 Prozent entspricht.
Einsparungen am UKR sollen laut Marburger Bund offenbar u. a. durch das Auslaufen befristeter ärztlicher Arbeitsverträge erreicht werden.
Der Verband warnt vor Risiken für Patientenversorgung, Lehre und Forschung sowie einer Verschärfung des bestehenden Ärztemangels.
Fazit: Eine Marburger-Bund-Umfrage belegt, dass Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung für bayerische Klinikärzte weit verbreitet sind und viele den Beruf in der stationären Versorgung aufgeben wollen – die Gewerkschaft fordert anonyme Meldestellen und wirksame Sanktionen statt individueller Konfliktlösung.
Eine Marburger-Bund-Umfrage belegt, dass Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung für bayerische Klinikärzte weit verbreitet sind und viele den Beruf in der stationären Versorgung aufgeben wollen – die Gewerkschaft fordert anonyme Meldestellen und wirksame Sanktionen statt individueller Konfliktlösung.
Marburger-Bund-Mitgliederbefragung unter 1695 Ärztinnen und Ärzten in Bayern (rund 10 % der ordentlichen Landesmitglieder) zu Machtmissbrauch und Belästigung im Klinikalltag.
49 % der Befragten erlebten in den vergangenen zwölf Monaten Machtmissbrauch durch ärztliches Personal, 15 % mehrfach pro Woche; 88 % der Vorfälle gingen überwiegend von Vorgesetzten aus.
Häufigste Formen: respektloser/herablassender Umgangston (84 %), unbegründetes Infragestellen der Kompetenz (67 %), öffentliche Bloßstellungen und Mobbing (52 %).
14 % berichteten von sexuellen Belästigungen durch ärztliche Beschäftigte, davon 63 % durch Vorgesetzte; fast 4 von 5 Betroffenen meldeten Machtmissbrauch nicht.
Folgen: emotionale Erschöpfung (79 %), verminderte Arbeitsmotivation (73 %), Wechselwunsch (63 %); fast jede zweite betroffene Person erwägt den Ausstieg aus der stationären Versorgung. Der Marburger Bund fordert unabhängige, anonyme Meldestellen und konsequente Sanktionen.
Fazit: Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
Der TV-L-Tarifabschluss 2026 wird in den Ländern auf Beamtenbesoldung und Versorgung übertragen – in Baden-Württemberg fließen die Verbesserungen bereits mit den August-Bezügen 2026, in Bayern erst mit sechsmonatiger Verzögerung.
TV-L-Tarifeinigung vom 14.02.2026: Erhöhung der Entgelte um 5,8 % in drei Schritten; auch Anhebungen für Auszubildende (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege) und Praktikanten (TV Prakt-L).
Baden-Württemberg: Lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,82 % zum 01.04.2026, 2,0 % zum 01.03.2027 und 1,0 % zum 01.01.2028; Anwärterbezüge/Unterhaltsbeihilfen +60 € (01.04.2026), +60 € (01.03.2027), +30 € (01.01.2028).
Baden-Württemberg: Wechselschichtzulage steigt auf 200 €, Schichtzulagen +150 %, Zulage für Beamte im Krankenpflegedienst 187,50 €; Auszahlung der zum 01.04.2026 vorgesehenen Verbesserungen mit den Bezügen für August 2026 (Ende Juli 2026) unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.
Bayern: Verzögerung der Besoldungsanpassung um sechs Monate bestätigt (Finanzminister Füracker); Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Berlin: Abgeordnetenhaus beriet am 21.05.2026 in zweiter Lesung über das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027; Brandenburg kündigte Übertragung auf rund 32.500 Beamte und rund 20.100 Pensionäre an.
Fazit: Der geplante Stellenabbau am UK Regensburg durch das bayerische Wissenschaftsministerium gefährdet laut Marburger Bund die Patientenversorgung und Exzellenz in Forschung und Lehre.
Der geplante Stellenabbau am UK Regensburg durch das bayerische Wissenschaftsministerium gefährdet laut Marburger Bund die Patientenversorgung und Exzellenz in Forschung und Lehre.
Plan des Universitätsklinikums Regensburg, bis zu 64 ärztliche Vollzeitstellen (fast 10 %) abzubauen.
Kürzungen wurden laut internem Dokument vom 12. November 2023 als Maßnahme zur Bewältigung des Defizits beschlossen.
Betroffene Stellen wurden seit 2019 aufgebaut, ohne dass sich eine dauerhafte Finanzierung ergab.
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025
Fazit: Bayerische Lehrkräfte können über die GEW ein Schuljahr lang kostenlos ihre Arbeitszeit erfassen und damit unbezahlte Überstunden dokumentieren – die Grundlage, um gegenüber dem Freistaat Bayern Ausgleich und Entlastung einzufordern.
Bayerische Lehrkräfte können über die GEW ein Schuljahr lang kostenlos ihre Arbeitszeit erfassen und damit unbezahlte Überstunden dokumentieren – die Grundlage, um gegenüber dem Freistaat Bayern Ausgleich und Entlastung einzufordern.
GEW Bayern übernimmt für ein Schuljahr die Abo-Kosten der Arbeitszeiterfassungs-App 'MiZei' für ihre schulischen Mitglieder (Kampagne 'Schluss mit Überstunden!').
Rechtsgrundlage: EuGH-Urteil v. 14.05.2019 (Az. C-55/18) verpflichtet Arbeitgeber zur Einrichtung eines Systems zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit; BAG-Beschluss v. 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) bekräftigt dies auf Basis von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, das auch für Beamt:innen gilt.
Die App bietet acht Tätigkeitskategorien für eine qualitative Arbeitszeiterfassung, die Ansprüche auf Ausgleich von Mehrarbeit gerichtsfest dokumentieren soll.
Ziel ist, die unbezahlte Mehrarbeit im Schuldienst sichtbar zu machen und Druck auf den Freistaat Bayern als Arbeitgeber für mehr Entlastung auszuüben; dieser kommt seiner Erfassungspflicht seit Jahren nicht nach.