Besoldungstabellen Baden-Württemberg
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • April 2026 - Februar 2027
Prognose (+2,82 %)
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 2,82 %; Anwärter um 60 €.
Die Amtszulagen, der Familienzuschlag sowie Teile der Erschwerniszulagen und der Mehrarbeitsvergütung werden ebenfalls um 2,82 % erhöht.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs aus Juni 2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Die Amtszulagen, der Familienzuschlag sowie Teile der Erschwerniszulagen und der Mehrarbeitsvergütung werden ebenfalls um 2,82 % erhöht.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs aus Juni 2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.