Besoldungstabelle A - BayernBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)

Die Besoldungsordnung A umfasst die Besoldungsgruppen A3 bis A16 mit aufsteigenden Erfahrungsstufen für Beamtinnen und Beamte in Bayern. Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 22.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
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Quellen: Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG), Bayerische Zulagenverordnung (BayZulV)