Besoldungstabelle B - BayernBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B2 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 22.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 22.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
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Quellen: Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG), Bayerische Zulagenverordnung (BayZulV)