Besoldungstabellen Bund
Beamte, Richter & Soldaten • inkl. Zulagen • 2026 (ab Mai)
Prognose
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R2 bis R10). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.
INFO: Eine Umsetzung erfolgt wahrscheinlich nicht in dieser Form, das Gesetz soll nochmal überarbeitet werden.
Nach bisherigem Entwurf: Die rückwirkende Erhöhung der Besoldung liegt zwischen 2,8 % (B4-B11, R10) und 19,78 % (A14, Stufe 2); keine Erhöhung der Zulagen.
Der Familienzuschlag richtet sich jetzt ausschließlich nach der Anzahl der Kinder. Zusätzlich gibt es nun einen Familienergänzungszuschlag.
Prognose-Berechnung auf Basis des neuen BMI-Referentenentwurfs vom 14.04.2026 sowie der Aktualisierung vom 20.04.2026 [Datum im Dokument weiterhin der 14.04.2026]. Durch die Aktualisierung wurden die Werte für die Besoldungsordnungen B und R deutlich nach unten korrigiert.
Bisher werden 2,8 % der Erhöhung als Abschlag ausgezahlt.
Nach bisherigem Entwurf: Die rückwirkende Erhöhung der Besoldung liegt zwischen 2,8 % (B4-B11, R10) und 19,78 % (A14, Stufe 2); keine Erhöhung der Zulagen.
Der Familienzuschlag richtet sich jetzt ausschließlich nach der Anzahl der Kinder. Zusätzlich gibt es nun einen Familienergänzungszuschlag.
Prognose-Berechnung auf Basis des neuen BMI-Referentenentwurfs vom 14.04.2026 sowie der Aktualisierung vom 20.04.2026 [Datum im Dokument weiterhin der 14.04.2026]. Durch die Aktualisierung wurden die Werte für die Besoldungsordnungen B und R deutlich nach unten korrigiert.
Bisher werden 2,8 % der Erhöhung als Abschlag ausgezahlt.