Besoldungstabelle R - BundBeamte, Richter & Soldaten • 2026 (ab Mai)

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R2 bis R10). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose
BMI-Entwurf ab 01.05.2026
INFO: Eine Umsetzung erfolgt wahrscheinlich nicht in dieser Form, das Gesetz soll nochmal überarbeitet werden und dies wahrscheinlich im Herbst 2026 angegangen werden.

Nach bisherigem Entwurf: Die rückwirkende Erhöhung der Besoldung liegt zwischen 2,8 % (B4-B11, R10) und 19,78 % (A14, Stufe 2); keine Erhöhung der Zulagen.
Der Familienzuschlag richtet sich jetzt ausschließlich nach der Anzahl der Kinder. Zusätzlich gibt es nun einen Familienergänzungszuschlag.

Prognose-Berechnung auf Basis des neuen BMI-Referentenentwurfs vom 14.04.2026 sowie der Aktualisierung vom 20.04.2026 [Datum im Dokument weiterhin der 14.04.2026]. Durch die Aktualisierung wurden die Werte für die Besoldungsordnungen B und R deutlich nach unten korrigiert.
Bisher werden 2,8 % der Erhöhung als Abschlag ausgezahlt.
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Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV), Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV)