Besoldungstabelle C - NiedersachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • Februar 2025 - März 2026
Die Besoldungsordnung C ist das auslaufende, dienstaltersabhängige Besoldungssystem für Professorinnen, Professoren und wissenschaftliches Personal (Besoldungsgruppen C1 bis C4) mit Berufung vor 2005. Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Archiv (+5,50 %)
01.02.2025 – 31.03.2026
Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.
Hinweis: Für das Jahr 2025 wird rückwirkend eine Einmalzahlung in Höhe von 800 € für die Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 € für die übrigen Besoldungsgruppen und 250 € für Anwärter:innen in einer der kommenden Besoldungszahlungen mit ausgezahlt (Stand: 03.03.2026).
Hinweis: Für das Jahr 2025 wird rückwirkend eine Einmalzahlung in Höhe von 800 € für die Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 € für die übrigen Besoldungsgruppen und 250 € für Anwärter:innen in einer der kommenden Besoldungszahlungen mit ausgezahlt (Stand: 03.03.2026).
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Quellen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG), Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO)