Besoldungstabelle R - Rheinland-PfalzBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R9). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

event_availableBeschlossen (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.

Basis ist das am 16.09.2026 durch den Landtag beschlossene Gesetz.
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz (LBesG RP), Erschwerniszulagenverordnung (LEZulVO RP), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (LMVergVO RP)