Besoldungstabellen Rheinland-Pfalz
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • 2028 (ab Januar)

pending_actionsPrognose (+1 %)

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R9). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.

Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.

Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Landesregierung vom 09.06.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.
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