Besoldungstabelle R - SaarlandBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+2,80 %, mind. 100 €)
01.04.2026 – 28.02.2027
Erhöhung der Besoldung um 2,80 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage werden ebenfalls um 2,8 % erhöht.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des Gesetzesentwurfs vom 12.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage werden ebenfalls um 2,8 % erhöht.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des Gesetzesentwurfs vom 12.05.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV SL), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV SL)