Anwärterbezüge - Sachsen-AnhaltBeamte, Richter & Staatsanwälte • Februar 2025 - März 2026

Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

check_circleAktuell gültig (+5,50 %)
01.02.2025 – 31.03.2026
Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.
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Quellen: Besoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (BesG LSA), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV LSA), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV LSA)