Anwärterbezüge - SachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • März 2027 - Dezember 2027
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Beschlossen (+2 %)
01.03.2027 – 31.12.2027
Erhöhung der Besoldung (Grundgehalt, Amtszulagen, Familienzuschlag) um 2 %; Anwärter um 60 €; Stellenzulagen bleiben Festbeträge.
Basis ist das am 12.05.2026 durch den Landtag beschlossene Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028.
Basis ist das am 12.05.2026 durch den Landtag beschlossene Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028.
Weitere Besoldungsrunden:
📌 Klicke auf einen Wert oder nutze unsere Rechner:
Quellen: Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG), Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung (SächsEMAVO)