Tarifvertrag TV-Ärzte/VKAEntgelttabellen, Tarifrunden & Rechner • Ärzte und Zahnärzte an kommunalen Krankenhäusern

Die Tarifübersicht zum TV-Ärzte/VKA: Hier findest du die aktuellen Entgelttabellen, Tarifrunden, Zuschläge sowie Gehaltsrechner und Meldungen für Ärzte und Zahnärzte an kommunalen Krankenhäusern. Wähle unten einen Zeitraum aus, um die detaillierten Tabellen einzusehen.

Tarifrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig (+2 %)
ab Jun 2026
Details
Erhöhung des Entgeltes um 2 %.
history Archiv (2 Runden)
Alle anzeigen
Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
historyArchiv (+2 %)
Aug 2025 – Mai 2026
Details
Erhöhung des Entgeltes um 2 %.
historyArchiv (+4 %)
Jul 2024 – Jul 2025
Details
Erhöhung des Entgeltes um 4 %.

Tarif-Ticker TV-Ärzte/VKA

4 Meldungen
Tariferhöhung

TV-Ärzte/VKA: Tabellenentgelte steigen um weitere 2,0 %

Die dritte und finale lineare Stufe der Tarifeinigung tritt zum 01.06.2026 in Kraft: Die Grundgehälter der rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern erhöhen sich linear um weitere 2,0 % über alle Entgeltgruppen und Stufen.
Tariferhöhung

TV-Ärzte/VKA: Zweite Stufe in Kraft – Lineare Erhöhung um 2,0 %

Die zweite Stufe des Tarifabschlusses wird zum 01.08.2025 wirksam: Die ärztlichen Grundvergütungen im TV-Ärzte/VKA steigen linear um 2,0 %. Zudem greifen verbesserte Konditionen und erhöhte Sätze bei den Zuschlägen für Bereitschaftsdienste und Schichtarbeit.
Tarifabschluss

TV-Ärzte/VKA: Tarifeinigung für kommunale Krankenhäuser – 8 % mehr Gehalt in drei Stufen

Der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erzielen am 13.01.2025 einen Tarifdurchbruch (Laufzeit: 30 Monate bis zum 31.12.2026): Die Gehälter steigen in drei Schritten – rückwirkend zum 01.07.2024 um 4,0 %, zum 01.08.2025 um 2,0 % und zum 01.06.2026 um weitere 2,0 %. Neben den linearen Erhöhungen enthält das Paket deutliche Verbesserungen bei den Schicht- und Wechselschichtzuschlägen sowie beim Zusatzurlaub.
Warnstreik & Verhandlung

TV-Ärzte/VKA: Bundesweite Warnstreikwelle an kommunalen Krankenhäusern

Bundesweiter Warnstreik und zentrale Großkundgebung des Marburger Bundes: Tausende Ärztinnen und Ärzte an hunderten kommunalen Kliniken legten die Arbeit nieder, um ihren Forderungen nach spürbaren Gehaltserhöhungen und wirksamen Belastungsgrenzen im Schichtdienst Nachdruck zu verleihen.
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Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2024 vor.
  • Information: Es handelt sich hierbei um den Standard-Tarifvertrag (ausgehandelt vom Marburger Bund) für Ärzte und Zahnärzte an kommunalen Krankenhäusern einschließlich psychiatrischer Kliniken/Krankenhäuser, medizinischen Instituten von KH/Kliniken, (u. a.).
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
  • Urlaub: Der reguläre Urlaubsanspruch beträgt 31 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Bis zu 8 Tage Zusatzurlaub im Jahr (u. a. bei Wechselschicht-, Schicht-, Nachtarbeit und Bereitschaftsdiensten; Gesamturlaub max. 38 bzw. 39 Tage). ⓘ
  • Zulagen und Zuschläge: Die Zulage im Rettungsdienst, Wechselschicht- und Schichtzulagen werden bereits abgebildet; Mehrarbeit und Überstunden werden zukünftig ebenfalls abgebildet.
  • Stufensteigerungen: Vollständige Abbildung der regulären Entwicklungs- und Erfahrungsstufen.
  • Sonderzahlung: Im Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA wird keine Jahressonderzahlung (bspw. in Form von Weihnachts- oder Urlaubsgeld) gezahlt.
newspaper

Aktuelle Meldungen (TV-Ärzte/VKA)

KI-Zusammenfassung
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KI-Zusammenfassung: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.

Originalquellen: Jede Meldung verlinkt direkt auf die Primärquelle (z. B. Gesetzentwürfe, Pressemitteilungen der Ministerien, Gewerkschaften oder Urteile).

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Rechtslupe

Auch ohne Approbation: Tarifvertrag für Krankenhausärzte - und die beschränkte Berufsausübungserlaubnis

Fazit: Klinikärzte ohne Approbation, aber mit § 10 BÄO-Erlaubnis, haben ab Beschäftigungsbeginn Anspruch auf die volle tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe I TV-Ärzte/VKA – rückwirkende Differenzzahlungen sind möglich.