TVöD-F (Flughäfen): Wahlrecht Jahressonderzahlung – Freizeittage statt Geld
Beschäftigte der kommunalen Flughafenbetriebe können nach § 29a VKA Teile ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Der entsprechende Antrag für das Folgejahr muss bis zum 1. September bei der Dienststelle gestellt werden.