01.03.2024 - 31.03.2025 (+200 € dann um +5,5 %, mind. 340 €)
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Erhöhung des Entgeltes um 200 €, dann um 5,5 % und mindestens um 340 €.
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infoInformationen
Information: Die Entgelttabellen gelten auch für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD-BT-B. Im Rahmen der freiwilligen (doppelte Freiwilligkeit) Arbeitszeiterhöhung ⓘ kann die Arbeitszeit um bis zu drei Stunden erhöht werden. Eine Umwandlung der Jahressonderzahlung nach § 29a (VKA) in freie Tage, ist für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst nicht möglich.
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 39 Stunden in der Woche. ⓘ
Zulagen und Zuschläge: U. a. die Wohnzulagen, SuE-Zulage, Wechselschicht- und Schichtzulage werden bereits abgebildet. Mehrarbeit und Überstunden werden zukünftig ebenfalls abgebildet.
Stufensteigerungen: Vollständige Abbildung der regulären Entwicklungs- und Erfahrungsstufen.
Qualifizierung: Hier findest du die Entgelte für eine Ausbildung, ein Praktikum und ein Studium im TVöD (Bund & Kommunen).
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Aktuelle Meldungen (TVöD-SuE)
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infoTransparenz & Technische Architektur
KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Beschäftigte im TVöD-SuE erhalten bei Höhergruppierungen ab 01.05.2026 garantierte Mindest-Zuwbeträge von 77,37 € (S 2–S 8b) bzw. 123,79 € (S 9–S 18), wenn die tatsächliche Erhöhung zu gering ausfällt.
Beschäftigte im TVöD-SuE erhalten bei Höhergruppierungen ab 01.05.2026 garantierte Mindest-Zuwbeträge von 77,37 € (S 2–S 8b) bzw. 123,79 € (S 9–S 18), wenn die tatsächliche Erhöhung zu gering ausfällt.
Seit 01.03.2017 erfolgen Höhergruppierungen im TVöD-SuE stufengleich, mindestens jedoch in Stufe 2.
Ab 01.05.2026 gilt ein Garantiebetrag von 77,37 Euro für die Entgeltgruppen S 2 bis S 8b bei Höhergruppierungen innerhalb der Anlage C TVöD-B (SuE).
Ab 01.05.2026 gilt für die Entgeltgruppen S 9 bis S 18 ein Garantiebetrag von 123,79 Euro, wenn der Unterschiedsbetrag zwischen bisherigem und neuem Tabellenentgelt darunter liegt.
Liegt der Unterschiedsbetrag unterhalb der Schwellenwerte, wird während der Stufenlaufzeit der Garantiebetrag anstelle des geringeren Unterschiedsbetrags gezahlt.
Fazit: Ab 1. Mai 2026 erhalten TVöD-Beschäftigte bei Bund und Kommunen 2,8 % mehr Entgelt – am unteren Ende der Tabelle bedeutet das für E1 rund 2.535 bis 2.544 Euro brutto im Monat, wobei höhere Sozialabgaben einen Teil des Plus auffressen.
Ab 1. Mai 2026 erhalten TVöD-Beschäftigte bei Bund und Kommunen 2,8 % mehr Entgelt – am unteren Ende der Tabelle bedeutet das für E1 rund 2.535 bis 2.544 Euro brutto im Monat, wobei höhere Sozialabgaben einen Teil des Plus auffressen.
Tarifabschluss TVöD: Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8 % zum 01.05.2026 für Bund und Kommunen (VKA) sowie im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) und in der Pflege; zusätzlich höhere Prozentsätze bei der Jahressonderzahlung und ein neues Arbeitszeitmodell.
Entgeltgruppe E1 (Stufe 2): 2.543,55 € brutto beim Bund, 2.534,55 € brutto bei der VKA; Höchstbetrag in Stufe 6 nach mindestens 15 Dienstjahren: 2.754,50 € brutto.
Weitere Tabellenwerte ab Mai 2026: E2 von 2.767,54 € (Stufe 1) bis 3.433,49 € (Stufe 6); E3 von 2.953,13 € bis 3.501,81 €; E4 von 2.994,17 € bis 3.620,20 € brutto.
SuE-Entgelttabelle (Stufen S2 bis S18): unterster Wert S2 Stufe 1 ab Mai 2026 bei 2.908,36 € brutto.
Stufensystem: Einstieg grundsätzlich in Stufe 1 (E1 direkt in Stufe 2); bei mindestens einem Jahr Berufserfahrung Einstieg in Stufe 2, ab drei Jahren in Stufe 3; Stufe 6 frühestens nach 15 Jahren erreichbar.