TV-L Ärzte: Erste Stufe in Kraft – Tabellenplus von 2,8 % (mindestens 100 €)
Die erste lineare Anpassung des Tarifabschlusses ist wirksam: Für die im TV-L eingruppierten Ärztinnen und Zahnärzte an Landeskrankenhäusern und Landeseinrichtungen steigen die Grundgehälter um 2,8 %, mindestens jedoch um 100 € monatlich.