TV ITZBund: Wahlrecht Jahressonderzahlung – Freizeittage statt Geld
Tarifbeschäftigte des ITZBund können über die bundesweite Regelung nach § 29a TVöD Teile ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Der entsprechende Antrag für das Folgejahr muss bis zum 1. September bei der Personalstelle gestellt werden.