TVöD Bund: Wahlrecht Jahressonderzahlung – Freizeittage statt Geld
Tarifbeschäftigte des Bundes können nach § 29a TVöD (Bund) Teile ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln. Der entsprechende Antrag für das Folgejahr muss bis zum 1. September gegenüber der Personalstelle gestellt werden.