Mehr Geld oder freie Tage? Viele Beschäftigte müssen sich jetzt entscheiden
- Ab 2027 können Tarifbeschäftigte nach neuem § 29a TVöD einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln; die Tage sind im Folgejahr zu nehmen.
- Antrag erforderlich in Textform bis zum 1. September des laufenden Kalenderjahres – für freie Tage 2027 also bis spätestens 01.09.2026.
- GEW-Beispielrechnung: Ein freier Tag entspricht rund 5,4 % der Jahressonderzahlung, alle drei Tage rund 16 %; beim Bund gilt § 29a TVöD-Bund, für den kommunalen Bereich eine eigene VKA-Regelung.